Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 9 · BT-Drs. 17/11471 · S. 152
Zu Artikel 9 bis 30 und 32 bis 41
Zu Artikel 9 bis 30 und 32 bis 41 Die Artikel 9 bis 30 und 32 bis 41 des Entwurfs führen zu keinen nennenswerten bzw. bezifferbaren Mehrausgaben. Größtenteils handelt es sich um reine Folgeänderungen, nur teilweise werden die Vorschriften, auf die verwiesen wird auch geändert. Bei der häufig vorkommenden Verweisung auf Auslagen nach der KostO bzw. nun nach dem GNotKG, wurde ein Tatbestand insoweit geändert, als nun weniger hohe Auslagen verlangt werden können. Zu Mehrausgaben führt dies also nicht.
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Herkunft
BT-Drs. 17/11471, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 605.175–605.679 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 6662a50600eccbdf….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP