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Artikel 9 · BT-Drs. 17/11471 · S. 152

Zu Artikel 9 bis 30 und 32 bis 41

Zu Artikel 9 bis 30 und 32 bis 41
Die Artikel 9 bis 30 und 32 bis 41 des Entwurfs führen zu
keinen nennenswerten bzw. bezifferbaren Mehrausgaben.
Größtenteils handelt es sich um reine Folgeänderungen, nur
teilweise werden die Vorschriften, auf die verwiesen wird
auch geändert. Bei der häufig vorkommenden Verweisung
auf Auslagen nach der KostO bzw. nun nach dem GNotKG,
wurde ein Tatbestand insoweit geändert, als nun weniger
hohe Auslagen verlangt werden können. Zu Mehrausgaben
führt dies also nicht.

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Herkunft

BT-Drs. 17/11471, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 605.175–605.679 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 6662a50600eccbdf….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP