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Artikel 7 · BT-Drs. 17/11471 · S. 258
Zu Artikel 7 (Änderung des Justizvergütungs-
Zu Artikel 7 (Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Änderung der Inhaltsübersicht ist Folge der Einfügung des neuen § 8a durch Nummer 6. Zu Nummer 2 (§ 1 JVEG) Der vorgeschlagene neue Absatz dient der Klarstellung. Auf die Begründung zu Artikel 1 § 1 Absatz 6 GNotKG-E wird verwiesen. Zu Nummer 3 (§ 2 JVEG) Es wird immer wieder beklagt, dass Berechtigte die Frist zur Geltendmachung des Anspruchs auf Vergütung oder Entschädigung versäumen. Grund hierfür kann Unkenntnis über die Ausschlussfrist sein, aber auch ein Missverständnis über den Beginn der Frist, wenn der Berechtigte in dem Ver- fahren ein weiteres Mal herangezogen wird. Wird ein Sach- verständiger mit der Erstattung eines schriftlichen Gutach- tens beauftragt und darauf hingewiesen, dass er damit rech- nen müsse, dass er das Gutachten noch vor Gericht zu erläu- tern hat, wartet der Sachverständige möglicherweise mit der Beantragung der Vergütung auf die Heranziehung zur Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 259 – Drucksache 17/11471 (neu) mündlichen Erläuterung und versäumt hierdurch die Frist. Einer generellen Verlängerung der Frist steht entgegen, dass von der Abrechnung der Vergütung oder Entschädigung he- rangezogener Sachverständiger, Dolmetscher, Übersetzer, Zeugen und Dritter die Erstellung der Schlusskostenrech- nung für das Verfahren und damit auch die Kostenfestset- zung abhängt. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll zunächst eine Be- lehrungspflicht eingeführt werden, die für erstmalig oder selten herangezogene Personen wichtig sein kann. Eine un- terlassene Belehrung soll die Wiedereinsetzung in den vori- gen Stand begründen. Hierzu soll in Absatz 2 ein neuer Satz 2 eingefügt werden. Für den Fristbeginn bei ehrenamtlichen Richtern soll in Nu
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 45.236 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/11471, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.229.482–1.274.718 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 6662a50600eccbdf….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP