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Artikel 7 · BT-Drs. 17/11471 · S. 258

Zu Artikel 7 (Änderung des Justizvergütungs-

Zu Artikel 7 (Änderung des Justizvergütungs-
und -entschädigungsgesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Änderung der Inhaltsübersicht ist Folge der Einfügung
des neuen § 8a durch Nummer 6.
Zu Nummer 2 (§ 1 JVEG)
Der vorgeschlagene neue Absatz dient der Klarstellung. Auf
die Begründung zu Artikel 1 § 1 Absatz 6 GNotKG-E wird
verwiesen.
Zu Nummer 3 (§ 2 JVEG)
Es wird immer wieder beklagt, dass Berechtigte die Frist
zur Geltendmachung des Anspruchs auf Vergütung oder
Entschädigung versäumen. Grund hierfür kann Unkenntnis
über die Ausschlussfrist sein, aber auch ein Missverständnis
über den Beginn der Frist, wenn der Berechtigte in dem Ver-
fahren ein weiteres Mal herangezogen wird. Wird ein Sach-
verständiger mit der Erstattung eines schriftlichen Gutach-
tens beauftragt und darauf hingewiesen, dass er damit rech-
nen müsse, dass er das Gutachten noch vor Gericht zu erläu-
tern hat, wartet der Sachverständige möglicherweise mit der
Beantragung der Vergütung auf die Heranziehung zur
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 259 – Drucksache 17/11471 (neu)
mündlichen Erläuterung und versäumt hierdurch die Frist.
Einer generellen Verlängerung der Frist steht entgegen, dass
von der Abrechnung der Vergütung oder Entschädigung he-
rangezogener Sachverständiger, Dolmetscher, Übersetzer,
Zeugen und Dritter die Erstellung der Schlusskostenrech-
nung für das Verfahren und damit auch die Kostenfestset-
zung abhängt.
Mit der vorgeschlagenen Änderung soll zunächst eine Be-
lehrungspflicht eingeführt werden, die für erstmalig oder
selten herangezogene Personen wichtig sein kann. Eine un-
terlassene Belehrung soll die Wiedereinsetzung in den vori-
gen Stand begründen. Hierzu soll in Absatz 2 ein neuer
Satz 2 eingefügt werden.
Für den Fristbeginn bei ehrenamtlichen Richtern soll in
Nu

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 45.236 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/11471, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.229.482–1.274.718 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 6662a50600eccbdf….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP