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Artikel 19 · BT-Drs. 17/11471 · S. 285

Zu Artikel 19 (Änderung des Arbeitsgerichts-

Zu Artikel 19 (Änderung des Arbeitsgerichts-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 12 ArbGG)
Es handelt sich um eine Folgeänderung, die der Anpassung
der jeweiligen Verweisung auf die bisherige Justizverwal-
Drucksache 17/11471 (neu) – 286 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
tungskostenordnung auf das neue Justizverwaltungskosten-
gesetz dienen soll.
Zu Nummer 2 (§ 12a ArbGG)
Gegenstand des Vorschlags ist die Regelung zur Teilung der
Prozesskosten bei anteiligem Obsiegen der Parteien. Hierzu
bestimmt § 92 Absatz 1 Satz 1 ZPO, dass das Gericht die
verhältnismäßige Teilung der Prozesskosten anordnen kann.
Zur Ausführung einer solchen Kostenentscheidung sind die
Prozesskosten, insbesondere die Rechtsanwaltskosten bei-
der Parteien, zu addieren und in dem festgesetzten Verhält-
nis auf die Parteien zu verteilen. Macht eine Partei einen
Anspruch auf Erstattung von Prozesskosten bei Gericht gel-
tend, so sind in dem Kostenfestsetzungsverfahren die mitge-
teilten Kosten der Gegenseite entsprechend der Quote zu
berücksichtigen (§ 106 ZPO).
Für das Berufungsverfahren vor den Landesarbeitsgerichten
wird die Regelung des § 92 Absatz 1 Satz 1 ZPO durch
§ 12a Absatz 2 ArbGG modifiziert. Danach sind bei der Be-
rechnung des Kostenausgleichs für eine durch eine Gewerk-
schaft oder einen Arbeitgeberverband vertretene Partei Kos-
ten in der Höhe zu berücksichtigen, wie sie bei einer Vertre-
tung durch einen Rechtsanwalt entstanden wären. Diese fik-
tiven Anwaltskosten sind im Kostenfestsetzungsverfahren
in Ansatz zu bringen. Sie sind aber allein bei der Berech-
nung eines Erstattungsanspruches der Gegenseite zu be-
rücksichtigen. Die Erstattung fiktiver Kosten ist ausge-
schlossen (§ 12a Absatz 2 Satz 2 ArbGG).
Hintergrund der Vorschrift des § 12a Absatz 2 ArbGG ist der
Vertretungszwang im arbe

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.288 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/11471, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.383.998–1.389.286 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 6662a50600eccbdf….

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