Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/11469 · S. 12
Zu Artikel 1 (Änderung des Versicherungsvertrags-
Zu Artikel 1 (Änderung des Versicherungsvertrags- gesetzes) Zu Nummer 1 (Änderung des § 9 VVG) Die Regelung in Nummer 1 übernimmt zur vollständigen Umsetzung von Artikel 6 der Fernabsatz-Richtlinie (Richt- linie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG; ABl. L 271 vom 9.10.2002, S. 16) weitgehend Artikel 6 Absatz 7 zweiter Unterabsatz dieser Richtlinie. Für das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wurde die entsprechende Änderung durch das Gesetz zur Anpas- sung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge vorge- nommen (§ 312f BGB); vgl. insoweit die Stellungnahme des Bundesrates; Bundesratsdrucksache 855/10 – Beschluss, in der der Bundesrat eine Regelung für den Versicherungs- bereich anregt. Die Regelungen des BGB über Fernabsatz- verträge gelten nicht für Versicherungsverträge (§ 312b Ab- satz 3 Nummer 3 BGB); für den Versicherungsbereich wurde die Fernabsatzrichtlinie vielmehr im VVG umgesetzt. Die Regelung beschränkt sich dabei allerdings nicht auf den Fernabsatz und folgt damit dem Ansatz der VVG-Novelle von 2008, nach dem eine Vereinheitlichung herzustellen und nicht mehr nach Vertriebswegen zu unterscheiden ist. Nach der Regelung ist der Versicherungsnehmer an einen dem Versicherungsvertrag „hinzugefügten Vertrag“ nicht mehr gebunden, wenn der Versicherungsnehmer den Versiche- rungsvertrag nach § 8 VVG widerruft; dieser Widerruf muss wirksam sein. Die Bundesregierung hat sich zum Begriff des „hinzugefüg- ten Vertrages“ im Zusammenhang mit der Änderung des § 312f BGB wie folgt geäußert (Bundestagsdrucksache 17/ 5097, Anlage 4
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.844 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 17/11469 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 17/11469, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 35.600–55.444 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.36) +D1D2D3 · Prüfwert b5bb230db221cfc4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP