Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/11317 · S. 6
Zu Artikel 1 (Änderung des Urheberrechtsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Urheberrechtsgesetzes) Nachdem dem Bundesministerium der Justiz eine abschlie- ßende Bewertung der Auswirkungen des § 52a UrhG in der Praxis auch nach Abschluss der dritten Evaluierung nicht möglich ist, soll die Geltung der Regelung soll nochmals be- fristet verlängert werden. Für Nutzungen an Schulen wurden zwischen sämtlichen be- troffenen acht Verwertungsgesellschaften (VG WORT, VG BILD-KUNST, VG MUSIKEDITION, GEMA, GVL, VGF, GWFF und VFF) und den Ländern Gesamtverträge ge- schlossen. Für die Nutzung an Hochschulen haben die Län- der bislang nur mit den Verwertungsgesellschaften VG BILD-KUNST, VG MUSIKEDITION, GEMA, GVL, VGF, GWFF und VFF Gesamtverträge für die von diesen Verwer- tungsgesellschaften vertretenen Bereiche geschlossen. Für den überwiegenden Teil der Nutzungen an Hochschu- len – nämlich für die öffentliche Zugänglichmachung von Werken oder Werkteilen für Zwecke des Unterrichts und der Forschung an Hochschulen im Verwertungsbereich der Verwertungsgesellschaft VG WORT – konnte indes zwi- schen den Ländern und der VG WORT noch keine Eini- gung erzielt werden. In dem Rechtsstreit zwischen den Ländern und der VG WORT hatte das Oberlandesgericht München gemäß § 16 Absatz 4 Satz 3 des Urheberrechts- wahrnehmungsgesetzes (UrhWG) den Inhalt eines Gesamt- vertrags festgesetzt. Gegen das Urteil des Oberlandesge- richts München haben sowohl die Länder als auch die VG WORT Revision eingelegt. Das Revisionsverfahren ist beim Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 84/11) anhängig. Ein Termin für die Entscheidung steht nicht fest. Angesichts dieses Verfahrensstandes ist es zum gegenwär- tigen Zeitpunkt nicht möglich, endgültig über den Fort- bestand des § 52a UrhG zu entscheiden. Eine endgültige Entscheidung sollte erst dann getroffen werden, wenn sich
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.335 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/11317, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 13.329–15.664 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.13) +D1D2D3 · Prüfwert c19f7e96434ea6b6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP