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Artikel 1 · BT-Drs. 17/11314 · S. 4
Zu Artikel 1 (Änderung des Körperschaftsteuer-
Zu Artikel 1 (Änderung des Körperschaftsteuer- gesetzes) Zu Nummer 1 (§ 32 Absatz 5 – neu) Zu Satz 1 Satz 1 regelt eine Erstattung der einbehaltenen und abge- führten Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 1 EStG bei beschränkt steuerpflich- tigen Körperschaften und bestimmt die subjektiven Voraus- setzungen für die Erstattung. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11314 Erstattungsberechtigt sind nach § 2 Nummer 1 KStG be- schränkt steuerpflichtige Körperschaften, deren Sitz (§ 11 der Abgabenordnung – AO) und Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO) sich innerhalb des Hoheitsgebiets eines EU-Mit- gliedstaats oder eines EWR-Staats befinden. Es ist nicht er- forderlich, dass sich der Sitz und der Ort der Geschäftslei- tung in ein und demselben EU-Mitgliedstaat oder EWR- Staat befinden. Körperschaften, deren Sitz oder Ort der Ge- schäftsleitung sich außerhalb des Hoheitsgebiets dieser Staaten befinden oder Körperschaften, die mit den Kapital- erträgen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 1 EStG der beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Nummer 2 KStG unter- liegen, sind nicht vom Anwendungsbereich des neuen Ab- satz 5 umfasst. Entsprechend den subjektiven Voraussetzungen in Artikel 2 Buchstabe c der Mutter-/Tochter-Richtlinie müssen die ge- bietsfremden EU-/EWR-Körperschaften in dem EU-Mit- gliedsstaat oder EWR-Staat, in dem sich der Ort der Ge- schäftsleitung befindet, ohne Wahlmöglichkeit einer der un- beschränkten Körperschaftsteuerpflicht im Sinne des § 1 KStG vergleichbaren Steuerpflicht unterliegen ohne davon befreit zu sein. Ausländische Investmentfonds, für die in ih- rem Ansässigkeitsstaat eine mit § 11 InvStG vergleichbare Körperschaftsteuerbefreiung gilt, sind danach nicht vom Anwendungsbereich des neuen Absatz 5 umfas
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.793 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/11314, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 11.584–20.377 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.27) +D1D2D3 · Prüfwert 65fd8150afbcc77d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP