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Artikel 8 · BT-Drs. 17/11289 · S. 28

Zu Artikel 8 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 8 (Inkrafttreten)
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Da die
Verordnung (EU) Nr. 648/2012 bereits in Kraft getreten ist,
müssen auch die nationalen Ausführungsvorschriften so
schnell wie möglich in Kraft treten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/11289
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des Ge-
setzes geprüft.
I. Zusammenfassung:
II. Im Einzelnen:
Die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parla-
ments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate,
zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister verfolgt
das Ziel, den außerbörslichen (OTC*-)Derivatehandel trans-
parenter und sicherer zu machen. Wesentliche Regelungsas-
pekte sind:
• Die Verpflichtung bestimmter Marktteilnehmer zu Clea-
ring von Derivaten über eine zentrale Gegenpartei;
• Einführung von bilateralen Risikomanagementpflichten
für OTC-Derivatekontrakte;
• Pflicht zur Meldung von OTC-Derivatekontrakten an ei-
nen Transaktionsregister;
• Festlegung einheitlicher Vorschriften für die Ausübung
der Tätigkeiten von zentralen Gegenparteien.
Die EU-Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, die zu-
ständigen nationalen Behörden zu bestimmen und geeignete
Maßnahmen und Sanktionen vorzusehen, um die Einhal-
tung der Vorgaben aus der EU-Verordnung sicherzustellen.
Mit dem vorliegenden Regelungsvorhaben wird die Bun-
desanstalt für Finanzdienstleistungstaufsicht (BaFin) als zu-
ständige Behörde für die Wahrnehmung der aus dieser Ver-
ordnung erwachsenden Aufgaben bestimmt. Zudem werden
notwendige Änderungen im Kreditwesengesetz (KWG),
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Versicherungsaufsichts-
gesetz, Investmentgesetz und Börsengesetz vorgenommen.
Überdies wird das Einführungsgesetz zur I

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.277 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/11289, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 120.037–126.314 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert 86bee0337e7ef3e6….

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