Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 17/11289 · S. 28
Zu Artikel 8 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 8 (Inkrafttreten) Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Da die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 bereits in Kraft getreten ist, müssen auch die nationalen Ausführungsvorschriften so schnell wie möglich in Kraft treten. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/11289 Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des Ge- setzes geprüft. I. Zusammenfassung: II. Im Einzelnen: Die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister verfolgt das Ziel, den außerbörslichen (OTC*-)Derivatehandel trans- parenter und sicherer zu machen. Wesentliche Regelungsas- pekte sind: • Die Verpflichtung bestimmter Marktteilnehmer zu Clea- ring von Derivaten über eine zentrale Gegenpartei; • Einführung von bilateralen Risikomanagementpflichten für OTC-Derivatekontrakte; • Pflicht zur Meldung von OTC-Derivatekontrakten an ei- nen Transaktionsregister; • Festlegung einheitlicher Vorschriften für die Ausübung der Tätigkeiten von zentralen Gegenparteien. Die EU-Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, die zu- ständigen nationalen Behörden zu bestimmen und geeignete Maßnahmen und Sanktionen vorzusehen, um die Einhal- tung der Vorgaben aus der EU-Verordnung sicherzustellen. Mit dem vorliegenden Regelungsvorhaben wird die Bun- desanstalt für Finanzdienstleistungstaufsicht (BaFin) als zu- ständige Behörde für die Wahrnehmung der aus dieser Ver- ordnung erwachsenden Aufgaben bestimmt. Zudem werden notwendige Änderungen im Kreditwesengesetz (KWG), Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Versicherungsaufsichts- gesetz, Investmentgesetz und Börsengesetz vorgenommen. Überdies wird das Einführungsgesetz zur I
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.277 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/11289, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 120.037–126.314 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert 86bee0337e7ef3e6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP