Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 17/11292 · S. 20
Zu Artikel 7 (Änderung sonstigen Bundesrechts)
Zu Artikel 7 (Änderung sonstigen Bundesrechts) Die Änderungen der Krankenhaus-Buchführungsverord- nung und der Pflege-Buchführungsverordnung in Absatz 1 und 3 sind Folgeänderungen zu Artikel 2 Nummer 1 (Auf- hebung von Artikel 24 Absatz 5 Satz 2 EGHGB) und dienen der Rechtsbereinigung. Die in Absatz 2 enthaltene Änderung der Versicherungsun- ternehmens-Rechnungslegungsverordnung in § 51 erhöht die Transparenz für die in den Anhang des Jahresabschlus- ses Einsicht nehmenden Personen. Dass nunmehr eine Direktgutschrift der im Geschäftsjahr erwirtschafteten Überschüsse einer Lebensversicherung im Jahresabschluss ersichtlich ist, dient damit auch dem Schutz der Versicher- ten. Die Regelung tritt erstmals für nach dem 31. Dezember 2012 beginnende Geschäftsjahre in Kraft.
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Herkunft
BT-Drs. 17/11292, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 75.363–76.140 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.46) +D1D2D3 · Prüfwert a9ba49aded800d9f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP