Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 7 · BT-Drs. 17/11292 · S. 20

Zu Artikel 7 (Änderung sonstigen Bundesrechts)

Zu Artikel 7 (Änderung sonstigen Bundesrechts)
Die Änderungen der Krankenhaus-Buchführungsverord-
nung und der Pflege-Buchführungsverordnung in Absatz 1
und 3 sind Folgeänderungen zu Artikel 2 Nummer 1 (Auf-
hebung von Artikel 24 Absatz 5 Satz 2 EGHGB) und dienen
der Rechtsbereinigung.
Die in Absatz 2 enthaltene Änderung der Versicherungsun-
ternehmens-Rechnungslegungsverordnung in § 51 erhöht
die Transparenz für die in den Anhang des Jahresabschlus-
ses Einsicht nehmenden Personen. Dass nunmehr eine
Direktgutschrift der im Geschäftsjahr erwirtschafteten
Überschüsse einer Lebensversicherung im Jahresabschluss
ersichtlich ist, dient damit auch dem Schutz der Versicher-
ten. Die Regelung tritt erstmals für nach dem 31. Dezember
2012 beginnende Geschäftsjahre in Kraft.

BT-Drs. 17/11292 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/11292, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 75.363–76.140 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.46) +D1D2D3 · Prüfwert a9ba49aded800d9f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP