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Artikel 5 · BT-Drs. 17/11292 · S. 19

Zu Artikel 5 (Änderung der Unternehmens-

Zu Artikel 5 (Änderung der Unternehmens-
registerverordnung – URV)
Zu Nummer 1 (Änderung von § 1 URV)
Die Änderung berücksichtigt, dass die gemäß § 326 Absatz 2
HGB lediglich hinterlegten Bilanzen von Kleinstkapitalge-
sellschaften nicht unmittelbar zugänglich sind, sondern nur
auf Antrag übermittelt werden.
Zu Nummer 2 (Änderung von § 3 URV)
§ 3 Absatz 1 URV war zu ergänzen, da der Antrag auf Über-
mittlung der hinterlegten Bilanzen von Kleinstkapitalgesell-
schaften nach § 13 Absatz 4 URV eine vorherige Registrie-
rung des Nutzers beim Unternehmensregister erfordert. Zu
den bisher von § 3 URV erfassten Nutzern gehörten ganz
überwiegend juristische Personen. Bezüglich der hinterleg-
ten Bilanzen von Kleinstkapitalgesellschaften wird ange-
nommen, dass diese häufig von natürlichen Personen ange-
fragt werden. Hier ist aus datenschutzrechtlichen Gesichts-
punkten von der Rufnummer als Pflichtangabe abzusehen,
da diese für die Bearbeitung eines Übermittlungsauftrags
nicht zwingend erforderlich ist.
Zu Nummer 3 (Änderung von § 10 URV)
In § 10 URV wird die Übermittlung der hinterlegten Bilan-
zen vom Betreiber des Bundesanzeigers an das Unterneh-
mensregister neu geregelt. Notwendig sind Vorgaben für das
Dateiformat, um eine langfristige Archivierung zu ermögli-
chen. Nach § 326 Absatz 2 HGB ist die Bilanz in elektroni-
scher Form zur dauerhaften Hinterlegung einzureichen.
Hierfür eignen sich nur bestimmte Dateiformate. Allerdings
soll die Vorgabe eines konkreten Dateiformats nicht erfol-
gen, um dem technischen Fortschritt keine Hindernisse zu
bereiten. In § 10 Absatz 2 URV ist auch die Möglichkeit ei-
ner Umwandlung der Datei durch den Betreiber des Bun-
desanzeigers vorgesehen, wenn das bei der Einreichung ver-
wendete Dateiformat eine langfristige Archivierung nicht
erm

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.811 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/11292, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 71.319–74.130 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.46) +D1D2D3 · Prüfwert a9ba49aded800d9f….

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