Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 16/1025 · S. 98
Zu Artikel 8 (Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes)
Zu Artikel 8 (Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 2a) Entsprechend der bereits vorhandenen Zuständigkeitsre- gelungen nach Absatz 1 für die Betriebsverfassung (Num- mer 1), die Mitbestimmungsgesetze (Nummer 3), den Euro- päischen Betriebsrat (Nummer 3b) und Streitigkeiten aus Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 99 – Drucksache 16/1025 dem SE-Beteiligungsgesetz (Nummer 3d) wird im Grund- satz für alle Streitigkeiten aus dem SCE-Beteiligungsgesetz (Artikel 2 des Entwurfs) eine Zuständigkeit der Arbeits- gerichte im Beschlussverfahren begründet. Auch für die Streitigkeiten über die Wahl der Arbeitnehmervertreter in das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan sollen, wie nach den Nummern 3 und 3d, die durch den Austausch der Wörter „Aufsichts- oder Leitungsorgan“ durch die Wörter „Auf- sichts- oder Verwaltungsorgan“ sprachlich präzisiert wur- den, die Arbeitsgerichte zuständig sein. Zu Nummer 2 (§ 10) Die nur für das arbeitsgerichtliche Verfahren geltenden Son- derregelungen über die Parteifähigkeit sind um die im SCE-Beteiligungsgesetz vorgesehenen Gremien zu erwei- tern, damit diese sich an einem arbeitsgerichtlichen Verfah- ren beteiligen können. Zu Nummer 3 (§ 82) Die Neuregelung zur Europäischen Genossenschaft in Absatz 4 sieht eine allgemeine Zuständigkeit für alle Strei- tigkeiten aus dem SCE-Beteiligungsgesetz am Sitz der Euro- päischen Genossenschaft vor. Die Formulierung „Angele- genheiten“ ist weit zu verstehen. Die Zuständigkeit gilt auch für Angelegenheiten der Arbeitnehmervertreter im Auf- sichts- oder Verwaltungsrat einer Europäischen Genossen- schaft. Zu Nummer 4 (§ 83) Entsprechend der Ergänzung in § 10 ist auch in § 83 Abs. 3 der Kreis der im arbeitsgerichtlichen Verfahren Beteiligten um die im SCE-Beteiligungsgesetz vorgesehenen Gremien zu
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.810 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 16/1025 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 16/1025, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 487.572–489.382 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3D4 · Prüfwert 800734d896904f97….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP