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Artikel 8 · BT-Drs. 16/1025 · S. 98

Zu Artikel 8 (Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes)

Zu Artikel 8 (Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 2a)
Entsprechend der bereits vorhandenen Zuständigkeitsre-
gelungen nach Absatz 1 für die Betriebsverfassung (Num-
mer 1), die Mitbestimmungsgesetze (Nummer 3), den Euro-
päischen Betriebsrat (Nummer 3b) und Streitigkeiten aus
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 99 – Drucksache 16/1025
dem SE-Beteiligungsgesetz (Nummer 3d) wird im Grund-
satz für alle Streitigkeiten aus dem SCE-Beteiligungsgesetz
(Artikel 2 des Entwurfs) eine Zuständigkeit der Arbeits-
gerichte im Beschlussverfahren begründet. Auch für die
Streitigkeiten über die Wahl der Arbeitnehmervertreter in
das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan sollen, wie nach den
Nummern 3 und 3d, die durch den Austausch der Wörter
„Aufsichts- oder Leitungsorgan“ durch die Wörter „Auf-
sichts- oder Verwaltungsorgan“ sprachlich präzisiert wur-
den, die Arbeitsgerichte zuständig sein.
Zu Nummer 2 (§ 10)
Die nur für das arbeitsgerichtliche Verfahren geltenden Son-
derregelungen über die Parteifähigkeit sind um die im
SCE-Beteiligungsgesetz vorgesehenen Gremien zu erwei-
tern, damit diese sich an einem arbeitsgerichtlichen Verfah-
ren beteiligen können.
Zu Nummer 3 (§ 82)
Die Neuregelung zur Europäischen Genossenschaft in
Absatz 4 sieht eine allgemeine Zuständigkeit für alle Strei-
tigkeiten aus dem SCE-Beteiligungsgesetz am Sitz der Euro-
päischen Genossenschaft vor. Die Formulierung „Angele-
genheiten“ ist weit zu verstehen. Die Zuständigkeit gilt auch
für Angelegenheiten der Arbeitnehmervertreter im Auf-
sichts- oder Verwaltungsrat einer Europäischen Genossen-
schaft.
Zu Nummer 4 (§ 83)
Entsprechend der Ergänzung in § 10 ist auch in § 83 Abs. 3
der Kreis der im arbeitsgerichtlichen Verfahren Beteiligten
um die im SCE-Beteiligungsgesetz vorgesehenen Gremien
zu 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.810 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/1025, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 487.572–489.382 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3D4 · Prüfwert 800734d896904f97….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP