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Artikel 1 · BT-Drs. 17/11210 · S. 14

Zu Artikel 1 (Änderung des Luftverkehrsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Luftverkehrsgesetzes)
Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)
Die Änderung der Überschrift des Zweiten Abschnitts und
die Einfügung des neuen 5. Unterabschnitts (§§ 57 bis 57c)
erfordern eine Anpassung der Inhaltsübersicht des Luftver-
kehrsgesetzes.
Zu Nummer 2 (Änderung der Überschrift des Zweiten Ab-
schnitts)
Die Überschrift des Zweiten Abschnitts wird neu gefasst: Sie
soll künftig „Haftpflicht und Schlichtung“ lauten, um auch in
der Überschrift auf den neuen Regelungsgegenstand hinzu-
weisen.
Zu Nummer 3 (Einfügung eines 5. Unterabschnitts)
Es wird ein neuer 5. Unterabschnitt in den Zweiten Abschnitt
„Haftpflicht und Schlichtung“ eingefügt, der die Schlichtung
im Luftverkehr regelt.
Eingefügt werden vier Paragraphen (§§ 57 bis 57c): § 57 ent-
hält die Regelungen zur privatrechtlich organisierten Schlich-
tung, § 57a die Regelungen zur behördlichen Schlichtung,
§ 57b gemeinsame Vorschriften für die privatrechtlich orga-
nisierte und die behördliche Schlichtung und schließlich
§ 57c Verordnungsermächtigungen für beide Schlichtungen.
Zu § 57 (Privatrechtlich organisierte Schlichtung)
§ 57 regelt die Schlichtung durch privatrechtlich organisierte
Schlichtungsstellen.
Zu Absatz 1
Nach Absatz 1 Satz 1 können privatrechtlich organisierte
Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Beilegung von
Streitigkeiten über Ansprüche von Fluggästen gegen Luft-
fahrtunternehmen anerkannt werden. Welche materiellrecht-
lichen Ansprüche im Einzelnen der privatrechtlich organi-
sierten Schlichtung unterliegen, regelt § 57b Absatz 1 für die
privatrechtlich organisierte und die behördliche Schlichtung
gemeinsam. Die Anerkennung der privatrechtlich organi-
sierten Schlichtungsstellen erfolgt durch Verwaltungsakt.
Zuständig hierfür ist das Bundesministerium de

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 55.153 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/11210, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 46.899–102.052 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.43) +D1D2D3 · Prüfwert 793447cca219a869….

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