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Artikel 3 · BT-Drs. 17/11138 · S. 11

Zu Artikel 3 (Änderung des Restrukturierungs-

Zu Artikel 3 (Änderung des Restrukturierungs-
fondsgesetzes – RStruktFG)
Zu Nummer 1 (§ 3 RStruktFG)
Zu Buchstabe a
Mit dieser Änderung wird der Verwendungszweck des Re-
strukturierungsfonds dahingehend ausgeweitet, dass dieser
auch der Stabilisierung des Finanzmarktes durch Maßnah-
men nach dem FMStFG dient. Berechtigt zur Beantragung
von Maßnahmen nach dem FMStFG sind künftig nur die bei-
tragspflichtigen Unternehmen im Sinne von § 2 RStruktFG.
Damit können die zur Entrichtung der Bankenabgabe ver-
pflichteten Kreditinstitute nur für ein etwaiges negatives
Abrechnungsergebnis bezüglich solcher Stabilisierungs-
maßnahmen herangezogen werden, die zugunsten beitrags-
pflichtiger Institute gewährt worden sind (Gruppennützig-
keit).
Drucksache 17/11138 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Zu Buchstabe b
Mit Satz 1 wird die Ausgleichspflicht gegenüber dem Fi-
nanzmarktstabilisierungsfonds begründet. In Satz 2 wird
klargestellt, dass die für die Beitragsjahre 2011 und 2012
eingezahlte Bankenabgabe sowie etwaige nach den Bestim-
mungen von § 3 Absatz 3 der Restrukturierungsfonds-Ver-
ordnung für 2011 oder 2012 nacherhobene Beiträge im Fall
der Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze oder der Fest-
setzung des Mindestbeitrags nicht für die Erfüllung der
Ausgleichsverpflichtung zur Verfügung stehen; nach bishe-
riger Rechtslage besteht keine Ausgleichspflicht des Re-
strukturierungsfonds gegenüber dem Finanzmarktstabilisie-
rungsfonds.
Zu Nummer 2 (§ 10 RStruktFG)
Es wird klargestellt, dass die Ausgleichsverpflichtung des
Restrukturierungsfonds ungeachtet der Trennung des Re-
strukturierungsfonds vom übrigen Vermögen des Bundes
zulässig ist.
Zu Nummer 3 (§ 12 RStruktFG)
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung in Ar-
tikel 1 Nummer 14 Buchstabe 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.115 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/11138, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 45.897–50.012 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.18) +D1D2D3 · Prüfwert f3bd237c7f9aeb3f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP