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Artikel 2 · BT-Drs. 17/11048 · S. 22

Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über das Ver-

Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über das Ver-
fahren in Familiensachen und in den
Angelegenheiten der freiwilligen Ge-
richtsbarkeit – FamFG)
Zu Nummer 1 (Änderung Inhaltsübersicht)
Die Regelungen über das Verfahren zur Übertragung der ge-
meinsamen elterlichen Sorge werden im FamFG unmittelbar
nach § 155 verortet, da das dort in Absatz 1 normierte Vor-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/11048
rang- und Beschleunigungsgebot für das Verfahren zur Über-
tragung der gemeinsamen elterlichen Sorge ebenfalls gilt.
Zu Nummer 2 (§ 155a – neu – FamFG)
Zu Absatz 1
Die neue Vorschrift des § 155a FamFG fasst die im Verfahren
zur Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach
§ 1626a Absatz 2 BGB geltenden verfahrensrechtlichen Be-
sonderheiten zusammen. Damit das Gericht die – ab Geburt
des Kindes laufende (§ 155a Absatz 2 Satz 2 FamFG-E) –
Karenzfrist berechnen kann, ist im Antrag nach § 1626a
Absatz 2 Satz 1 BGB das Geburtsdatum des Kindes anzu-
geben. Die Mitteilung des Geburtsortes ermöglicht dem Ge-
richt in den Fällen des § 155a Absatz 3 und 5 FamFG-E die
Benachrichtigung des für die Führung des Sorgeregisters zu-
ständigen Jugendamts.
Zu Absatz 2
Absatz 2 regelt die entsprechende Geltung des in § 155
Absatz 1 FamFG normierten Vorrang- und Beschleuni-
gungsgebots für die Verfahren nach § 1626a Absatz 2 BGB.
§ 155 Absatz 2 und 3 FamFG soll im Verfahren nach
Absatz 3 nicht gelten, da ein Erörterungstermin entbehrlich
ist, wenn keine Gründe ersichtlich sind, die der Übertragung
der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können.
In den Fällen des Absatzes 4 kann zudem die in § 155
Absatz 2 Satz 2 FamFG geregelte Frist zur Terminierung
nicht ohne Anpassung übernommen werden.
Durch das Zustellungserfordernis erhöht sich in den Fällen,
in denen

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.507 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/11048, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 99.043–106.550 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert 9a824aa893759d51….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP