Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/11048 · S. 22
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über das Ver-
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über das Ver- fahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Ge- richtsbarkeit – FamFG) Zu Nummer 1 (Änderung Inhaltsübersicht) Die Regelungen über das Verfahren zur Übertragung der ge- meinsamen elterlichen Sorge werden im FamFG unmittelbar nach § 155 verortet, da das dort in Absatz 1 normierte Vor- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/11048 rang- und Beschleunigungsgebot für das Verfahren zur Über- tragung der gemeinsamen elterlichen Sorge ebenfalls gilt. Zu Nummer 2 (§ 155a – neu – FamFG) Zu Absatz 1 Die neue Vorschrift des § 155a FamFG fasst die im Verfahren zur Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1626a Absatz 2 BGB geltenden verfahrensrechtlichen Be- sonderheiten zusammen. Damit das Gericht die – ab Geburt des Kindes laufende (§ 155a Absatz 2 Satz 2 FamFG-E) – Karenzfrist berechnen kann, ist im Antrag nach § 1626a Absatz 2 Satz 1 BGB das Geburtsdatum des Kindes anzu- geben. Die Mitteilung des Geburtsortes ermöglicht dem Ge- richt in den Fällen des § 155a Absatz 3 und 5 FamFG-E die Benachrichtigung des für die Führung des Sorgeregisters zu- ständigen Jugendamts. Zu Absatz 2 Absatz 2 regelt die entsprechende Geltung des in § 155 Absatz 1 FamFG normierten Vorrang- und Beschleuni- gungsgebots für die Verfahren nach § 1626a Absatz 2 BGB. § 155 Absatz 2 und 3 FamFG soll im Verfahren nach Absatz 3 nicht gelten, da ein Erörterungstermin entbehrlich ist, wenn keine Gründe ersichtlich sind, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können. In den Fällen des Absatzes 4 kann zudem die in § 155 Absatz 2 Satz 2 FamFG geregelte Frist zur Terminierung nicht ohne Anpassung übernommen werden. Durch das Zustellungserfordernis erhöht sich in den Fällen, in denen
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.507 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/11048, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 99.043–106.550 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert 9a824aa893759d51….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP