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Artikel 3 · BT-Drs. 17/10818 · S. 28
Zu Artikel 3 (Änderung der Altersvorsorge-Durch-
Zu Artikel 3 (Änderung der Altersvorsorge-Durch- führungsverordnung) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a § 1 Absatz 1 Es handelt sich um eine redaktionelle Bereinigung. Für die Träger der Sozialleistungen, die Daten an die Finanzverwal- tung übermitteln müssen, steht bei der zentralen Stelle ein maschinelles Anfrageverfahren zur Abfrage des steuerlichen Ordnungskriteriums nach § 32b Absatz 3 Satz 1 zweiter Halbsatz EStG in Verbindung mit § 22a Absatz 2 EStG zur Verfügung. Zudem wurde mit dem Beitreibungsrichtlinie- Umsetzungsgesetz in § 52 Absatz 63b EStG eine Nach- entrichtungsmöglichkeit für Zulageberechtigte eingeführt, das über die zentrale Stelle abgewickelt wird. Insoweit sind für diese Verfahren die Regelungen der Verordnung entspre- chend anzuwenden. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/10818 Zu Buchstabe b Zu Doppelbuchstabe aa § 1 Absatz 2 Satz 1 Die Regelung stellt sicher, dass alle Mitteilungen des Zula- geberechtigten oder die Mitteilungen an den Zulageberech- tigten im Rahmen des § 10a oder Abschnitt XI EStG in Schriftform und nicht durch Datensatz übermittelt werden. Zu Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 2 Satz 3 Es handelt sich um eine redaktionelle Bereinigung, da Be- scheinigungen nach § 10a Absatz 5 EStG vom Anbieter nicht mehr zu erstellen sind. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a § 2 Absatz 2 Satz 1 Mit dem Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde in § 52 Absatz 63b EStG eine Nachentrichtungsmöglichkeit für Zulageberechtigte eingeführt. Die Meldung der nachentrich- teten Beiträge muss an die zentrale Stelle erfolgen. Mit dieser Regelung wird festgelegt, welches technische Über- mittlungsformat bei einer Übermittlung per Datensatz zu verwenden ist. Zu Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 1 Es handelt sich um eine redaktionelle Bereinigung. Für die Träg
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.316 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/10818, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 130.655–133.971 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.43) +D1D2D3D4 · Prüfwert eda86000f3f8a497….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP