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Artikel 1 · BT-Drs. 17/10818 · S. 16
Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuer-
Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuer- gesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe b und Satz 2 – neu – und 3 – neu – Die für nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossene Basis- rentenverträge maßgebliche Altersgrenze der Vollendung des 62. Lebensjahrs, die bisher in § 52 Absatz 24 Satz 1 EStG geregelt wurde, wird nunmehr als reguläre Altersgren- ze in § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuch- stabe aa EStG übernommen. Zur Erhöhung der Motivation, sich gegen das Risiko der Be- rufsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit ab- zusichern, können künftig Beiträge zur Absicherung dieses Risikos im Rahmen des Abzugsvolumens zur Basisabsiche- rung im Alter geltend gemacht werden. Von dieser Regelung profitieren alle unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen gleichermaßen. Voraussetzung für die Abzugsmöglichkeit ist, dass im Falle des Eintritts des Versicherungsfalls eine le- benslange Rente gezahlt wird. Bei einem späten Versiche- rungsfall kann die Höhe der Rente vom Zeitpunkt des Ein- tritts des Versicherungsfalls abhängig gemacht werden (zum Beispiel: Versicherungsfall zehn Jahre vor dem Ausscheiden aus der Erwerbstätigkeit = 100 Prozent Rente, Versiche- rungsfall fünf Jahre vor diesem Zeitpunkt = 50 Prozent der vertraglich versprochenen Rente). Zu Buchstabe b § 10 Absatz 2a Satz 4 Nummer 1 Auf Grund der gesetzlich geregelten Produktvoraussetzun- gen eines Basisrentenvertrages sind Beitragserstattungen nicht möglich. Zu Buchstabe c Zu Doppelbuchstabe aa § 10 Absatz 3 Satz 1 Das bisherige Abzugsvolumen für Beiträge zugunsten einer Basisversorgung im Alter (gesetzliche Rentenversicherung, Knappschaft, berufsständische Versorgung, landwirtschaftli- che Alterskasse, private Basisrente) wird von 20 000 Euro auf 24 000 Euro angehobe
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 26.968 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/10818, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 61.331–88.299 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.43) +D1D2D3D4 · Prüfwert eda86000f3f8a497….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP