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Artikel 3 · BT-Drs. 17/10974 · S. 103

Zu Artikel 3 (Änderung des Einlagensicherungs- und

Zu Artikel 3 (Änderung des Einlagensicherungs- und
Anlegerentschädigungsgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 1)
Durch Buchstabe a Doppelbuchstabe aa wird das Gesetz
zum einen an die geänderten Begrifflichkeiten im KWG, die
durch Artikel 1 dieses Gesetzes vorgenommen werden, an-
gepasst. Zum anderen bedarf es einer Klarstellung im
EAEG, dass Zweigstellen ausländischer Banken Einlagen-
kreditinstitute im Sinne des EAEG sind, da § 53 KWG die
Institutseigenschaft für Zweigestellen lediglich im Sinne
des § 1 Absatz 1 und Absatz 1a KWG fingiert, nicht aber
die Institutseigenschaft im Sinne des EAEG. Die Ergänzung
Drucksache 17/10974 – 104 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
umfasst nicht Zweigstellen von Instituten aus dem EWR-
Raum, da diese gemäß § 53b KWG keine Erlaubnis nach
§ 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 KWG benötigen, son-
dern über den „europäischen Pass“ in Deutschland tätig
werden dürfen. Institute aus dem Nicht-EWR-Ausland un-
terliegen gemäß § 53 KWG der Erlaubnispflicht, soweit
keine Ausnahmeregelung nach § 53c KWG besteht. Soweit
Institute nach § 53c KWG eine Erlaubnis nach § 1 Absatz 1
Satz 2 Nummer 1 und 2 KWG erhalten, sind sie einer ge-
setzlichen Entschädigungseinrichtung zugeordnet.
Die Streichung des Wortes „worden“ in Buchstabe a Dop-
pelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe cc dient der Klarstel-
lung. Es kommt für die Institutseigenschaft für das EAEG in
allen Fallkonstellationen ausschließlich darauf an, ob die je-
weilige Erlaubnis aktuell besteht und nicht darauf, ob sie in
der Vergangenheit jemals bestanden hat. Deshalb wird nun-
mehr in § 1 Absatz 1 jeweils die gleiche Zeitform verwandt,
um Auslegungsschwierigkeiten vorzubeugen.
Durch die Änderung in Buchstabe a Doppelbuchstabe bb
wird berücksichtigt, dass durch das Gesetz zur Umsetzung
der geänderten Bank

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.850 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/10974, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 513.340–523.190 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.35) +D1D2D3 · Prüfwert 088508d617d771c5….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP