Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 17/10974 · S. 103
Zu Artikel 3 (Änderung des Einlagensicherungs- und
Zu Artikel 3 (Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 1) Durch Buchstabe a Doppelbuchstabe aa wird das Gesetz zum einen an die geänderten Begrifflichkeiten im KWG, die durch Artikel 1 dieses Gesetzes vorgenommen werden, an- gepasst. Zum anderen bedarf es einer Klarstellung im EAEG, dass Zweigstellen ausländischer Banken Einlagen- kreditinstitute im Sinne des EAEG sind, da § 53 KWG die Institutseigenschaft für Zweigestellen lediglich im Sinne des § 1 Absatz 1 und Absatz 1a KWG fingiert, nicht aber die Institutseigenschaft im Sinne des EAEG. Die Ergänzung Drucksache 17/10974 – 104 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode umfasst nicht Zweigstellen von Instituten aus dem EWR- Raum, da diese gemäß § 53b KWG keine Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 KWG benötigen, son- dern über den „europäischen Pass“ in Deutschland tätig werden dürfen. Institute aus dem Nicht-EWR-Ausland un- terliegen gemäß § 53 KWG der Erlaubnispflicht, soweit keine Ausnahmeregelung nach § 53c KWG besteht. Soweit Institute nach § 53c KWG eine Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 KWG erhalten, sind sie einer ge- setzlichen Entschädigungseinrichtung zugeordnet. Die Streichung des Wortes „worden“ in Buchstabe a Dop- pelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe cc dient der Klarstel- lung. Es kommt für die Institutseigenschaft für das EAEG in allen Fallkonstellationen ausschließlich darauf an, ob die je- weilige Erlaubnis aktuell besteht und nicht darauf, ob sie in der Vergangenheit jemals bestanden hat. Deshalb wird nun- mehr in § 1 Absatz 1 jeweils die gleiche Zeitform verwandt, um Auslegungsschwierigkeiten vorzubeugen. Durch die Änderung in Buchstabe a Doppelbuchstabe bb wird berücksichtigt, dass durch das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bank
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.850 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/10974, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 513.340–523.190 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.35) +D1D2D3 · Prüfwert 088508d617d771c5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP