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Artikel 2 · BT-Drs. 17/10961 · S. 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Die Änderung soll ein Redaktionsversehen des Gesetz-
gebers beseitigen. § 51a Absatz 5 Satz 1 regelt die Zulas-
sungsvoraussetzungen für die Meisterprüfung in einem zu-
lassungsfreien Handwerk oder einem handwerksähnlichen
Gewerbe nach Anlage B der Handwerksordnung. Zulas-
sungsvoraussetzung war bis zum Inkrafttreten des Gesetzes
über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsquali-
fikationen vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515; „Be-
rufsqualifikationsfeststellungsgesetz“) das Bestehen einer
Gesellenprüfung oder einer Abschlussprüfung in einem an-
erkannten Ausbildungsberuf. Bei der Änderung der Hand-
werksordnung durch das Berufsqualifikationsfeststellungs-
gesetz wurde in § 51a Absatz 5 Satz 1 versehentlich die
Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 51e zu einer weiteren
Zulassungsalternative gemacht. § 51e regelt aber die Gleich-
wertigkeit eines im Ausland erworbenen Ausbildungsnach-
weises mit der Meisterprüfung. Beabsichtigt war mit der
Änderung des § 51a Absatz 5 Satz 1 durch das Berufsquali-
fikationsfeststellungsgesetz die Gleichstellung eines auslän-
dischen Ausbildungsnachweises, dessen Gleichwertigkeit mit
der Gesellenprüfung nach § 40a festgestellt wurde (s. auch
die Begründung zum Entwurf des Berufsqualifikationsfest-
stellungsgesetzes, Bundestagsdrucksache 17/6260, S. 55).
Zu Nummer 2
Die Errichtung einer Handwerkskammer wird bislang von
der Kommentarliteratur als so genannter „Organisationsakt“
angesehen. Die Änderung von § 90 Absatz 5 Satz 1 bewirkt
eine eindeutige Zuordnung des Errichtungsaktes zu den For-
men des Verwaltungshandelns als Rechtsverordnung.
Die Änderung von § 90 Absatz 5 Satz 2 ist zur Anpassung
an die Änderung von Satz 1 notwendig.

BT-Drs. 17/10961 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/10961, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 38.081–39.807 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.36) +D1D2D3 · Prüfwert 64e27dc078eda314….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP