Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 17/10959 · S. 120
Zu Artikel 4 (Folgeänderungen in arbeitsförde-
Zu Artikel 4 (Folgeänderungen in arbeitsförde- rungs- und sozialversicherungsrecht- lichen Gesetzen) Zu Absatz 1 Die Folgeänderungen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch die- nen der begrifflichen Anpassung an das Seearbeitsgesetz. Zu Absatz 2 Folgeänderung im Vierten Buch Sozialgesetzbuch, mit der der bisherige Rechtsstand unverändert bleiben soll. Die zu ändernde Vorschrift verweist bisher auf das Seemannsgesetz und den dortigen Begriff der Besatzungsmitglieder. Der Be- griff der Besatzungsmitglieder und der Seeleute wird durch das Seearbeitsgesetz um Selbständige erweitert. Dadurch ist es notwendig, den bisherigen sozialversicherungsrechtlichen Begriff der „Seeleute“ auf abhängig beschäftigte Besat- zungsmitglieder zu begrenzen. Selbstständige, die nach dem Seearbeitsgesetz auch unter den Begriff des Besatzungsmit- glieds und der Seeleute fallen, werden nach § 13 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch weiterhin nicht erfasst. Die Ergän- zung des 2. Halbsatzes stellt klar, dass für Kanalsteurer im Nord-Ostsee-Kanal, die nach dem Seearbeitsgesetz vom Be- griff der Besatzungsmitglieder ausgenommen werden, der bisherige Regelungsgehalt ebenfalls unverändert bleibt. Zu Absatz 3 Folgeänderung. Im Fünften Buch Sozialgesetzbuch wird für die gesetzliche Krankenversicherung von Besatzungsmit- gliedern auf Kauffahrteischiffen künftig auf das Seearbeits- gesetz verwiesen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 121 – Drucksache 17/10959 Zu Absatz 4 Folgeänderungen im Siebten Buch Sozialgesetzbuch. Ver- weise und Begrifflichkeiten werden an das Seearbeitsgesetz angepasst. Der Verweis auf das Gesetz betreffend die Ver- pflichtung der Kauffahrteischiffe zur Mitnahme heimzuschaf- fender Seeleute wird wegen dessen Aufhebung durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Seemannsgesetzes und ande
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.856 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/10959, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 647.404–649.260 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.35) +D1D2D3D4 · Prüfwert 6e1988a23320f3ae….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP