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Artikel 3 · BT-Drs. 17/10959 · S. 119

Zu Artikel 3 (Änderungen sonstiger arbeitsrecht-

Zu Artikel 3 (Änderungen sonstiger arbeitsrecht-
licher Vorschriften)
Artikel 3 enthält Folgeänderungen arbeitsrechtlicher Vor-
schriften außerhalb des Seearbeitsgesetzes.
Zu Absatz 1
Das Arbeitsgerichtsgesetz wird bereinigt. Das dort bisher
vorgesehene Tarifschiedsgericht für die Seeschifffahrt ist im
Jahr 1970 nach Kündigung durch eine Tarifvertragspartei
aufgelöst worden. Seit diesem Zeitpunkt besteht die Zustän-
digkeit der Gerichte für Arbeitssachen und es ist eine Fach-
kammer für Seeschifffahrtsachen beim Arbeitsgericht Ham-
burg gebildet. Für die tarifvertragliche Möglichkeit, ein
Schiedsgericht für seearbeitsrechtliche Streitigkeiten einzu-
richten, besteht kein Bedarf mehr.
Zu Absatz 2
Die Neufassung von § 24 des Kündigungsschutzgesetzes
passt die Regelung zu kündigungsschutzrechtlichen Beson-
derheiten an die heutigen Verhältnisse der Seeschifffahrt und
des Luftverkehrs an.
Die Regelung in § 24 Absätze 1 und 2 des Kündigungs-
schutzgesetzes entspricht dem bisherigen Absatz 1.
Die Vorschrift in § 24 Absatz 3 des Kündigungsschutzgeset-
zes über die Verlängerung der Sechsmonatsfrist des § 1 Ab-
satz 1 (Wartezeit) bei einer länger als sechs Monate dauern-
den ersten Reise eines Besatzungsmitglieds wird auf Besat-
zungen von Seeschiffen und Binnenschiffen beschränkt. Für
das nach dem bisherigen § 24 Absatz 2 ebenfalls einbezo-
gene Bordpersonal von Luftfahrzeugen war die Regelung
schon bisher ohne praktische Bedeutung, weil unter den Be-
dingungen des modernen Luftverkehrs Flugreisen mit einem
Auslandsaufenthalt von mehr als sechs Monaten nicht vor-
kommen.
§ 24 Absatz 4 des Kündigungsschutzgesetzes enthält Rege-
lungen zur Frist für die Kündigungsschutzklage. Geht die
Kündigung dem Besatzungsmitglied an Land zu, besteht
kein Bedarf für eine Abweichung von der all

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.726 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/10959, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 639.678–647.404 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.35) +D1D2D3D4 · Prüfwert 6e1988a23320f3ae….

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