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Artikel 6 · BT-Drs. 17/10957 · S. 21
Zu Artikel 6 (Änderung des Wasserhaushalts-
Zu Artikel 6 (Änderung des Wasserhaushalts- gesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht wird im Hinblick auf die neu eingefüg- ten §§ 6a, 62a WHG entsprechend ergänzt. Zu Nummer 2 (§ 3) Die in § 3 eingefügten neuen Nummern 16 und 17 überneh- men ohne inhaltliche Änderung die Begriffsdefinitionen der Wasserdienstleistungen und der Wassernutzungen nach Arti- kel 2 Nummer 38 und 39 der Richtlinie 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie; WRRL). Zu Nummer 3 (§ 6a – neu) Der neue § 6a WHG setzt Artikel 9 WRRL in deutsches Recht um: Absatz 1 Satz 1 und 2 entspricht weitgehend Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 1 WRRL und schreibt das Kosten- deckungsprinzip für Wasserdienstleistungen fest. Die in den §§ 27 bis 31, 44, 47 geregelten Bewirtschaftungsziele sind die Umweltziele nach Artikel 4 WRRL. Zur Erreichung der Ziele sind neben den in Artikel 11 Absatz 3 WRRL genann- ten Maßnahmen auch ökonomische Instrumente einzu- setzen, soweit dies erforderlich ist; der Grundsatz der Kostendeckung ist dabei ein wichtiges Prinzip für alle Was- serdienstleistungen. § 6a schreibt jedoch keine bestimmten ökonomischen und fiskalischen Instrumente vor. Satz 3 ent- spricht dem 1. Anstrich von Unterabsatz 2 des Artikels 9 Absatz 1 WRRL. Absatz 2 entspricht Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 2 zweiter Anstrich und Absatz 4 Satz 1 WRRL. In Absatz 2 werden die wichtigsten Bereiche genannt, in denen Wasser genutzt wird und die einen Beitrag zur Kostendeckung zu leisten haben. Für Wassernutzungen, die keine Wasserdienstleistungen sind, gilt das Kostendeckungsprinzip nicht im gleichen Um- fang wie für Wasserdienstleistungen. Außerdem können be- stimmte Wassernutzungen ganz vom Kost
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.796 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/10957, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 90.195–96.991 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.31) +D1D2D3 · Prüfwert 4344ff5f9207ae46….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP