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Artikel 3 · BT-Drs. 17/10957 · S. 20

Zu Artikel 3 (Änderung des Umweltauditgesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Umweltauditgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 9)
Die Änderungen des § 9 Absatz 1 und 2 konkretisieren das
Verfahren der nationalen Zulassung von Umweltgutachtern
im Hinblick auf die EU-rechtlichen Anforderungen des Ar-
tikels 22 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 zum europä-
ischen Umweltmanagementsystem. Es handelt sich um ein
eigenes Zulassungsverfahren für jeweils ein bestimmtes
Drittland. Dabei existieren zwei Möglichkeiten der Dritt-
landszulassung. Zum einen kann es sich um eine Drittlands-
zulassung des Umweltgutachters aufgrund eigener Rechts-
und Sprachkenntnisse des außereuropäischen Landes nach
Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009
handeln, zum anderen um eine Drittlandszulassung aufgrund
eines Vertragsschlusses des Umweltgutachters mit einer Per-
son oder Organisation, die über die erforderlichen Rechts-
und Sprachkenntnisse verfügt, nach Artikel 22 Absatz 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1221/2009. Änderungsbefehl Num-
mer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb stellt klar, dass Vor-
aussetzung für die Erteilung der Drittlandszulassung die
Erfüllung der Anforderungen der EG-Verordnung in Ver-
bindung mit § 7 Absatz 4 UAG ist (Sprach- und Rechts-
kenntnisse). Nummer 1 Buchstabe b regelt die inhaltlichen
Anforderungen an den Zulassungsbescheid. Änderungsbe-
fehl Nummer 1 Buchstabe c passt die Absatznummerierun-
gen an. Buchstabe d ist eine redaktionelle Änderung und
dient der Aufnahme des Veröffentlichungsjahres der DIN-
Norm zum internationalen Energiemanagement.
Zu Nummer 2 (§ 10)
Nummer 2 Buchstabea regeltentsprechendden Vorgaben des
Artikels 22 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (Zulassung
aufgrund eigener Qualifikation), dass eine Umweltgutachter-
organisation in diesem Fall eine Zulassung für ein Drittland
nur dann erhält, wenn sie übe

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.170 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/10957, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 83.634–88.804 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.31) +D1D2D3 · Prüfwert 4344ff5f9207ae46….

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