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Artikel 2 · BT-Drs. 17/10774 · S. 18

Zu Artikel 2 (Änderung des Körperschaftsteuer-

Zu Artikel 2 (Änderung des Körperschaftsteuer-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Redaktionelle Anpassung der Inhaltsübersicht wegen der
Aufhebung von § 18 KStG (Artikel 2 Nummer 4).
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe aaa (§ 14 Absatz 1 Satz 1 Satzteil
vor Nummer 1)
Die Europäische Kommission hatte in dem Vertragsverlet-
zungsverfahren Nr. 2008/4909 die Vorschriften des § 14 Ab-
satz 1 Satz 1 KStG und des § 17 KStG für die Anerkennung
der steuerlichen Organschaft aufgegriffen, nach denen als
Organgesellschaften nur Kapitalgesellschaften in Betracht
kommen, die sowohl ihren Sitz als auch den Ort der
Geschäftsleitung im Inland haben (sogenannter doppelter
Inlandsbezug). Dieser doppelte Inlandsbezug hat nach Auf-
fassung der Europäischen Kommission gegen die Nieder-
lassungsfreiheit des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV) sowie des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) ver-
stoßen. Bereits durch das Schreiben des Bundesministeriums
der Finanzen vom 28. März 2011, BStBl I S. 119, waren da-
her in einem EU/EWR-Staat gegründete Kapitalgesellschaf-
ten mit Geschäftsleitung in Deutschland bei Vorliegen der
übrigen Voraussetzungen der §§ 14 ff. KStG für die Aner-
kennung einer steuerlichen Organschaft, als Organgesell-
schaft zugelassen worden. Die Aufgabe des doppelten In-
landsbezugs für Organgesellschaften, die ihren Satzungssitz
innerhalb der Europäischen Union (in Deutschland oder in
einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union) oder
in einem EWR-Staat haben, wird nun in das Gesetz über-
nommen.
Zu Dreifachbuchstabe bbb (§ 14 Absatz 1 Satz 1 Num-
mer 2)
Allgemeines
In § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 KStG werden die Vor-
schriften der steuerlichen Organschaft an die Rechtspre-
chun

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 21.133 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/10774, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 83.459–104.592 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.12) +D1D2D3 · Prüfwert 915c8c0fa7ef9fb6….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP