Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/10748 · S. 22
Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 2 (Inkrafttreten) Artikel 2 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Nach Ab- satz 1 tritt das Gesetz zum 1. Januar 2013 in Kraft, sofern sich aus Absatz 2 nichts Abweichendes ergibt. Damit wird die Erhöhung der Erstattung der Nettoausgaben nach dem Vierten Kapitel SGB XII – wie von der Bundesregierung angekündigt – ab 2013 umgesetzt. Die Änderung des § 44 SGB XII (Artikel 1 Nummer 4, An- passung Inhaltsverzeichnis in Artikel 1 Nummer 1 Buch- stabe a) tritt nach Absatz 2 Satz 1 zum 1. Januar 2014 in Kraft. Die Einführung einer weiterentwickelten Statistik für das Vierte Kapitel SGB XII im Fünfzehnten Kapitel (Artikel 1 Nummer 19), die damit verbundenen Folgeänderungen im Fünfzehnten Kapitel SGB XII (Artikel 1 Nummer 11 bis 18, 20 und 21), die Übergangsregelung in § 131 SGB XII (Arti- kel 1 Nummer 22) sowie die dadurch erforderlichen Anpas- sungen des Inhaltsverzeichnisses des SGB XII (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe e bis i) treten nach Absatz 2 Satz 2 zum 1. Januar 2015 in Kraft. Dieser Inkrafttretenstermin ergibt sich aus dem für den organisatorischen Aufbau einer zentralen Bundesstatistik für das Vierte Kapitel SGB XII be- nötigten zeitlichen Vorlauf. Das Statistische Bundesamt wird die neue Statistik für das Vierte Kapitel SGB XII erstmals für das erste Quartal 2015 durchführen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/10748 Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des Rege- lungsvorhabens geprüft. Aus dem Regelungsentwurf ergeben sich Änderungen des Erfüllungsaufwands auf Seiten der Verwaltung: 1. Bund Mit der Verpflichtung zur Rechts- und Fachaufsicht über die Länder ist zusätzlicher Erfüllungsaufwand für das Bundes- ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verbunden. Das B
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.089 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/10748, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 87.105–94.194 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert a50c2aa9dd67d691….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP