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Artikel 2 · BT-Drs. 17/10748 · S. 22

Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)
Artikel 2 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Nach Ab-
satz 1 tritt das Gesetz zum 1. Januar 2013 in Kraft, sofern
sich aus Absatz 2 nichts Abweichendes ergibt. Damit wird
die Erhöhung der Erstattung der Nettoausgaben nach dem
Vierten Kapitel SGB XII – wie von der Bundesregierung
angekündigt – ab 2013 umgesetzt.
Die Änderung des § 44 SGB XII (Artikel 1 Nummer 4, An-
passung Inhaltsverzeichnis in Artikel 1 Nummer 1 Buch-
stabe a) tritt nach Absatz 2 Satz 1 zum 1. Januar 2014 in
Kraft.
Die Einführung einer weiterentwickelten Statistik für das
Vierte Kapitel SGB XII im Fünfzehnten Kapitel (Artikel 1
Nummer 19), die damit verbundenen Folgeänderungen im
Fünfzehnten Kapitel SGB XII (Artikel 1 Nummer 11 bis 18,
20 und 21), die Übergangsregelung in § 131 SGB XII (Arti-
kel 1 Nummer 22) sowie die dadurch erforderlichen Anpas-
sungen des Inhaltsverzeichnisses des SGB XII (Artikel 1
Nummer 1 Buchstabe e bis i) treten nach Absatz 2 Satz 2
zum 1. Januar 2015 in Kraft. Dieser Inkrafttretenstermin
ergibt sich aus dem für den organisatorischen Aufbau einer
zentralen Bundesstatistik für das Vierte Kapitel SGB XII be-
nötigten zeitlichen Vorlauf. Das Statistische Bundesamt wird
die neue Statistik für das Vierte Kapitel SGB XII erstmals für
das erste Quartal 2015 durchführen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/10748
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des Rege-
lungsvorhabens geprüft.
Aus dem Regelungsentwurf ergeben sich Änderungen des
Erfüllungsaufwands auf Seiten der Verwaltung:
1. Bund
Mit der Verpflichtung zur Rechts- und Fachaufsicht über die
Länder ist zusätzlicher Erfüllungsaufwand für das Bundes-
ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verbunden. Das
B

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.089 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/10748, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 87.105–94.194 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert a50c2aa9dd67d691….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP