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Artikel 7 · BT-Drs. 17/10754 · S. 35

Zu Artikel 7 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 7 (Inkrafttreten)
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten dieses Gesetzes.
Drucksache 17/10754 – 36 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates
Der Nationale Normenkontrollrat hat das Regelungsvorha-
ben (Stand 24. August 2012) geprüft.
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Der vorliegende Gesetzentwurf hat drei Regelungsschwer-
punkte:
1. Es wird eine Entschädigungsregelung für den Fall einer
Verzögerung der Errichtung oder einer Störung des Be-
triebs der Netzanbindung von Offshore-Erzeugungsanla-
gen eingeführt;
2. Übertragungsnetzbetreiber werden zur Erstellung eines
Offshore-Netzentwicklungsplans verpflichtet;
3. Zur Unterstützung des Monitoring-Prozesses „Energie
der Zukunft“ wird im Energiestatistik-Gesetz eine Rege-
lung zum Austausch statistischer Daten zwischen Statis-
tischem Bundesamt und Bundesnetzagentur geschaffen.
Das Ressort hat die Auswirkungen auf den Erfüllungsauf-
wand und die weiteren Kosten dargestellt. Der NKR nimmt
hierzu wie folgt Stellung:
Zu Nummer 1 (Entschädigungsregelung und Auswirkungen
auf die Strompreise)
Das Regelungsvorhaben sieht vor, dass der Übertragungs-
netzbetreiber die Kosten einer Entschädigung abhängig vom
eigenen Verschuldensgrad über eine Umlage auf den End-
verbraucher wälzen kann. Zudem werden Übertragungs-
netzbetreiber angehalten, eine Versicherung zur Deckung
von Vermögens- und Sachschäden abzuschließen, deren
Kosten als Kosten des Netzbetriebs bei der Ermittlung der
Netzentgelte zu berücksichtigen sind. Derzeit sind jedoch
noch keine derartigen Versicherungsprodukte auf dem
Markt verfügbar und müssen noch entwickelt werden.
Um die Verbraucher vor übermäßigen Belastungen aus der
Entschädigungsumlage zu schützen, wird diese auf eine
Höchstgrenze von maximal

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.572 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/10754, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 174.954–188.526 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.22) +D1D2D3 · Prüfwert affb753a3306b1bd….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP