Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/10588 · S. 10
Zu Artikel 1 und 2
Zu Artikel 1 und 2 Mit Artikel 1 wird der Eingliederungsbeitrag der Bundes- agentur für Arbeit an den Bundeshaushalt für die Eingliede- rungsleistungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) aufgehoben. Zeitgleich fällt mit Artikel 2 die Betei- ligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung im SGB III weg. Durch den Wegfall des Eingliederungsbeitrags und der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeits- förderung werden die Finanzbeziehungen zwischen dem Bundeshaushalt und dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit entflochten. Ein im Jahr 2012 zu hoch gezahlter Eingliederungsbeitrag ist der Bundesagentur für Arbeit zeitnah zu erstatten. Ein im Jahr 2012 zu gering gezahlter Eingliederungsbeitrag ist von der Bundesagentur für Arbeit zeitnah an den Bund abzufüh- ren. Trotz der beschriebenen Konsolidierungsmaßnahmen bleibt der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung stabil.
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Herkunft
BT-Drs. 17/10588, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 22.721–23.631 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.26) +D1D2D3 · Prüfwert 30c1219c0bbb69e0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP