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Artikel 1 · BT-Drs. 17/10492 · S. 11
Zu Artikel 1 (Änderung des Auslandsunterhalts-
Zu Artikel 1 (Änderung des Auslandsunterhalts- gesetzes) Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im Ausland soll gegenüber Drittstaaten künftig auf der Grundlage des Haager Unterhaltsübereinkommens 2007 erfolgen, wobei Drucksache 17/10492 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode die Anwendung des Lugano Übereinkommens unberührt bleibt. Der Deutsche Bundestag hat hierzu in einer Ent- schließung vom 24. März 2011 die Bundesregierung aufge- fordert, dem Vorschlag der damaligen ungarischen Ratsprä- sidentschaft zuzustimmen, das Haager Unterhaltsüberein- kommen 2007 zu genehmigen. Der Rat der Europäischen Union hat am 9./10. Juni 2011 beschlossen, das Haager Un- terhaltsübereinkommen 2007 zu genehmigen. Nach einem weiteren Beschluss des Rates wird die Genehmigungsur- kunde allerdings erst dann in Den Haag hinterlegt werden, wenn alle Mitgliedstaaten ihre nationale Rechtsordnung an- gepasst haben. Für die Bundesrepublik Deutschland soll dies durch die hier vorgeschlagenen Änderungen des Aus- landsunterhaltsgesetzes erfolgen. Im Zuge der erforderlichen Änderung soll auch ein redak- tionelles Versehen bereinigt und einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Rechnung getragen werden. Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht ist aus zwei Gründen zu ändern. Zu- nächst entfällt als Reaktion auf eine Entscheidung des Euro- päischen Gerichtshofs vom 13. Oktober 2011 (Az.: C 139/ 10) der § 44 AUG im Rahmen der Vollstreckbarerklärung nach den in § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Rechtsinstrumenten der Europäischen Union und ist als Konsequenz hieraus ein neuer § 59a einzufügen; im Übri- gen ist die Inhaltsübersicht im Hinblick auf den in Kapitel 2 Abschnitt 4 nach § 60 neu einzufügenden Unterabschnitt 2 anzupassen. Zu Nummer 2 (Änderung des § 1) § 1
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.717 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/10492, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 28.908–36.625 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.21) +D1D2D3 · Prüfwert b551b99659a15729….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP