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Artikel 1 · BT-Drs. 17/10492 · S. 11

Zu Artikel 1 (Änderung des Auslandsunterhalts-

Zu Artikel 1 (Änderung des Auslandsunterhalts-
gesetzes)
Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
soll gegenüber Drittstaaten künftig auf der Grundlage des
Haager Unterhaltsübereinkommens 2007 erfolgen, wobei
Drucksache 17/10492 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
die Anwendung des Lugano Übereinkommens unberührt
bleibt. Der Deutsche Bundestag hat hierzu in einer Ent-
schließung vom 24. März 2011 die Bundesregierung aufge-
fordert, dem Vorschlag der damaligen ungarischen Ratsprä-
sidentschaft zuzustimmen, das Haager Unterhaltsüberein-
kommen 2007 zu genehmigen. Der Rat der Europäischen
Union hat am 9./10. Juni 2011 beschlossen, das Haager Un-
terhaltsübereinkommen 2007 zu genehmigen. Nach einem
weiteren Beschluss des Rates wird die Genehmigungsur-
kunde allerdings erst dann in Den Haag hinterlegt werden,
wenn alle Mitgliedstaaten ihre nationale Rechtsordnung an-
gepasst haben. Für die Bundesrepublik Deutschland soll
dies durch die hier vorgeschlagenen Änderungen des Aus-
landsunterhaltsgesetzes erfolgen.
Im Zuge der erforderlichen Änderung soll auch ein redak-
tionelles Versehen bereinigt und einer Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Rechnung getragen
werden.
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht ist aus zwei Gründen zu ändern. Zu-
nächst entfällt als Reaktion auf eine Entscheidung des Euro-
päischen Gerichtshofs vom 13. Oktober 2011 (Az.: C 139/
10) der § 44 AUG im Rahmen der Vollstreckbarerklärung
nach den in § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten
Rechtsinstrumenten der Europäischen Union und ist als
Konsequenz hieraus ein neuer § 59a einzufügen; im Übri-
gen ist die Inhaltsübersicht im Hinblick auf den in Kapitel 2
Abschnitt 4 nach § 60 neu einzufügenden Unterabschnitt 2
anzupassen.
Zu Nummer 2 (Änderung des § 1)
§ 1 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.717 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/10492, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 28.908–36.625 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.21) +D1D2D3 · Prüfwert b551b99659a15729….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP