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Artikel 2 · BT-Drs. 17/10489 · S. 49

Zu Artikel 2 (Änderung der Personenstandsverord-

Zu Artikel 2 (Änderung der Personenstandsverord-
nung)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Vorschrift ändert die Inhaltsübersicht.
Zu Nummer 2 (§ 6)
Die Änderung stellt eine fehlerhafte Verweisung richtig.
Zu Nummer 3 (§ 11)
Wesentliche Rahmenbedingungen für das elektronische Be-
urkundungsverfahren und damit auch für die Schnittstelle
zwischen Fachverfahren und Registerverfahren sind bereits
durch die Vorgaben der Verordnung gesetzt. Dies betrifft die
Festlegung der Datenfelder in den Personenstandsregistern
(Anlage 1 der PStV), die vorgegeben Datenformate (§ 9 Ab-
satz 3 und 4 PStV), die vorgeschriebenen Muster für die Dar-
stellung der Registereinträge (Anlage 2 bis 5 der PStV), die
Beschreibung der Inhalte und die Kennzeichnung von
Haupteintrag, Folgebeurkundungen und Hinweisen (§§ 15
bis 18 PStV), die Vorgabe eines einheitlichen Zeichensatzes
für die elektronisch erfassten Beurkundungsdaten (§ 15 Ab-
satz 3 PStV) sowie die Festlegung des Datenaustauschver-
fahrens XPersonenstand (§ 63 PStV), dessen Formate (z. B.
Feldlängen für Datenfelder) für das elektronische Register
maßgebend sein sollen. Gleichwohl ist es angesichts der zu-
nehmenden Zahl unterschiedlicher Registerverfahren für die
Interoperabilität beim Zusammenwirken der standesamt-
lichen Verfahren in Deutschland vorteilhaft, die Register-
schnittstelle in standardisierter Form verbindlich vorzuge-
ben. Dadurch wird eine einheitliche Übertragung und
Darstellung der Inhalte der Personenstandsregister gewähr-
leistet und das reibungslose Zusammenwirken von Fachver-
fahren verschiedener Hersteller sichergestellt. Die Spezifi-
kation der Registerschnittstelle wird in Anlehnung an den
bereits existierenden Standard „XPersonenstand“ als XÖV-
Standard auf der Basis der bereits im Einsatz befindlichen
Schnittstelle

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 28.084 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/10489, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 106.710–134.794 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.15) +D1D2D3 · Prüfwert e91a4fd40ac13843….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP