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Artikel 1 · BT-Drs. 17/10488 · S. 17
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz- buchs) Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht wird an die neu zu schaffenden Unter- titel 1 und 2 im achten Titel des achten Abschnitts des zwei- ten Buches des BGB angepasst. Zu Nummer 2 (Änderung der Überschrift von Buch 2 Ab- schnitt 8 Titel 8) Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung der Über- schrift des achten Titels des achten Abschnitts des zweiten Buches des BGB. Zu Nummer 3 (Einfügung der Überschrift des Untertitels 1) Der achte Titel im achten Abschnitt des zweiten Buches des BGB soll in zwei Untertitel unterteilt werden. Im ersten Un- tertitel soll das unveränderte allgemeine Dienstvertragsrecht geregelt werden. Zu Nummer 4 (Einfügung des Untertitels 2) Durch die Aufteilung des achten Titels im achten Abschnitt des zweiten Buches des BGB wird ein neuer Untertitel ge- schaffen, der den Behandlungsvertrag als speziellen Dienst- vertragstyp regelt. Zu § 630a (neu) (Vertragstypische Pflichten beim Behand- lungsvertrag) In § 630a soll der Behandlungsvertrag definiert werden. Es handelt sich bei diesem neuen Vertragstyp um eine spezielle Form des Dienstvertrages. Die Rechtsprechung hat das ver- tragliche Verhältnis zwischen den Parteien eines Behand- lungsvertrages „als in der Regel dienstvertraglicher Natur“ charakterisiert. So hat der Bundesgerichtshof in einer Reihe von Entscheidungen (BGHZ 47, 75 ff.; 76, 259, 261; 97, 273, 276) wiederholt entschieden, dass der Behandlungsvertrag im Schwerpunkt dienstvertragsrechtliche Elemente aufweist. Ebenso wie der Dienstvertrag ist auch der Behandlungsver- trag vom Werkvertrag nach § 631 ff. BGB abzugrenzen. Nach dem Wortlaut der Vorschrift schuldet der Behandelnde ledig- lich die „Leistung der versprochenen Behandlung“. Wegen der Komplexität
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 102.780 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/10488, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 76.354–179.134 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.41) +D1D2D3 · Prüfwert a7f0ae009839fab7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP