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Artikel 1 · BT-Drs. 17/10488 · S. 17

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-
buchs)
Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird an die neu zu schaffenden Unter-
titel 1 und 2 im achten Titel des achten Abschnitts des zwei-
ten Buches des BGB angepasst.
Zu Nummer 2 (Änderung der Überschrift von Buch 2 Ab-
schnitt 8 Titel 8)
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung der Über-
schrift des achten Titels des achten Abschnitts des zweiten
Buches des BGB.
Zu Nummer 3 (Einfügung der Überschrift des Untertitels
1)
Der achte Titel im achten Abschnitt des zweiten Buches des
BGB soll in zwei Untertitel unterteilt werden. Im ersten Un-
tertitel soll das unveränderte allgemeine Dienstvertragsrecht
geregelt werden.
Zu Nummer 4 (Einfügung des Untertitels 2)
Durch die Aufteilung des achten Titels im achten Abschnitt
des zweiten Buches des BGB wird ein neuer Untertitel ge-
schaffen, der den Behandlungsvertrag als speziellen Dienst-
vertragstyp regelt.
Zu § 630a (neu) (Vertragstypische Pflichten beim Behand-
lungsvertrag)
In § 630a soll der Behandlungsvertrag definiert werden. Es
handelt sich bei diesem neuen Vertragstyp um eine spezielle
Form des Dienstvertrages. Die Rechtsprechung hat das ver-
tragliche Verhältnis zwischen den Parteien eines Behand-
lungsvertrages „als in der Regel dienstvertraglicher Natur“
charakterisiert. So hat der Bundesgerichtshof in einer Reihe
von Entscheidungen (BGHZ 47, 75 ff.; 76, 259, 261; 97, 273,
276) wiederholt entschieden, dass der Behandlungsvertrag
im Schwerpunkt dienstvertragsrechtliche Elemente aufweist.
Ebenso wie der Dienstvertrag ist auch der Behandlungsver-
trag vom Werkvertrag nach § 631 ff. BGB abzugrenzen. Nach
dem Wortlaut der Vorschrift schuldet der Behandelnde ledig-
lich die „Leistung der versprochenen Behandlung“. Wegen
der Komplexität

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 102.780 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/10488, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 76.354–179.134 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.41) +D1D2D3 · Prüfwert a7f0ae009839fab7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP