Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 17/10486 · S. 48
Zu Artikel 5 (Änderung des Gesetzes zum Schutz
Zu Artikel 5 (Änderung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen) Bei der Änderung in § 6 Absatz 1 Satz 2 handelt es sich um eine redaktionelle Folgeänderung. In § 52 des Bundes-Im- missionsschutzgesetzes werden zur Umsetzung der Rege- lungen der Richtlinie 2010/75/EU über die Überprüfung von Genehmigungen, zur regelmäßigen Überwachung des Bodens und Grundwassers, zur Bewertung der Emissions- überwachung sowie zur Einführung von Überwachungsplä- nen und -programmen in Absatz 1 die Sätze 4 bis 6 sowie die Absätze 1a bis 1c eingefügt. Da diese Regelungen für das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen keine Anwendung finden, ist der Verweis anzupassen.
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Herkunft
BT-Drs. 17/10486, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 246.703–247.448 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.29) +D1D2D3D4 · Prüfwert e1c1be04e2e100de….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP