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Artikel 3 · BT-Drs. 17/10486 · S. 47

Zu Artikel 3 (Änderung des Kreislaufwirtschafts-

Zu Artikel 3 (Änderung des Kreislaufwirtschafts-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 43)
Die Neufassung der Nummer 8 sowie die Folgeänderung in
der Nummer 9 des § 43 Absatz 1 Satz 1 dienen der Um-
setzung des Artikels 7 der Richtlinie 2010/75/EU. Danach
können bei Vorfällen oder Unfällen im Zusammenhang mit
dem Betrieb der Deponie dem Betreiber der Deponie be-
stimmte Pflichten zur entsprechenden Information über
diese Ereignisse sowie zur Ergreifung erforderlicher Maß-
nahmen sowohl zur Begrenzung der hervorgerufenen Um-
weltauswirkungen als auch zur Vermeidung solcher Ereig-
nisse und Auswirkungen für die Zukunft durch Verordnung
auferlegt werden. Weiterhin kann durch die Verordnung
nach der neuen Nummer 8 die zuständige Behörde ermäch-
tigt werden, Maßnahmen im vorgenannten Sinne anzuord-
nen.
Diese Informations- und Handlungspflichten im Einzelnen
sollen in der Deponieverordnung geregelt werden, da sie im
Zusammenhang mit den dort normierten sonstigen Pflichten
der Deponiebetreiber sowie der zuständigen Behörden
stehen.
Zu Nummer 2 (§ 47)
Die Neuregelungen betreffen die Pflichten zur Aufstellung
von Überwachungsplänen und Überwachungsprogrammen
in Umsetzung des Artikels 23 der Richtlinie 2010/75/EU so-
wie der Erleichterung der Abwicklung von Berichtspflich-
ten gegenüber der Kommission nach Artikel 72 dieser
Richtlinie.
Zu Absatz 7 (neu)
Satz 1 regelt zunächst entsprechend Artikel 23 der Richtli-
nie die grundsätzliche Pflicht der zuständigen Behörden,
Überwachungspläne und Überwachungsprogramme für zu-
lassungspflichtige Deponien in ihrem Zuständigkeitsbereich
aufzustellen. Satz 2 stellt den Inhalt der Überwachung nach
Satz 1 klar. Die näheren Anforderungen an die Überwa-
chungspläne und Überwachungsprogramme sollen nach
Satz 3 durch Rechtsverordnung, das heißt durch die Dep

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.861 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/10486, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 241.400–246.261 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.29) +D1D2D3D4 · Prüfwert e1c1be04e2e100de….

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