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Artikel 3 · BT-Drs. 17/10486 · S. 47
Zu Artikel 3 (Änderung des Kreislaufwirtschafts-
Zu Artikel 3 (Änderung des Kreislaufwirtschafts- gesetzes) Zu Nummer 1 (§ 43) Die Neufassung der Nummer 8 sowie die Folgeänderung in der Nummer 9 des § 43 Absatz 1 Satz 1 dienen der Um- setzung des Artikels 7 der Richtlinie 2010/75/EU. Danach können bei Vorfällen oder Unfällen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Deponie dem Betreiber der Deponie be- stimmte Pflichten zur entsprechenden Information über diese Ereignisse sowie zur Ergreifung erforderlicher Maß- nahmen sowohl zur Begrenzung der hervorgerufenen Um- weltauswirkungen als auch zur Vermeidung solcher Ereig- nisse und Auswirkungen für die Zukunft durch Verordnung auferlegt werden. Weiterhin kann durch die Verordnung nach der neuen Nummer 8 die zuständige Behörde ermäch- tigt werden, Maßnahmen im vorgenannten Sinne anzuord- nen. Diese Informations- und Handlungspflichten im Einzelnen sollen in der Deponieverordnung geregelt werden, da sie im Zusammenhang mit den dort normierten sonstigen Pflichten der Deponiebetreiber sowie der zuständigen Behörden stehen. Zu Nummer 2 (§ 47) Die Neuregelungen betreffen die Pflichten zur Aufstellung von Überwachungsplänen und Überwachungsprogrammen in Umsetzung des Artikels 23 der Richtlinie 2010/75/EU so- wie der Erleichterung der Abwicklung von Berichtspflich- ten gegenüber der Kommission nach Artikel 72 dieser Richtlinie. Zu Absatz 7 (neu) Satz 1 regelt zunächst entsprechend Artikel 23 der Richtli- nie die grundsätzliche Pflicht der zuständigen Behörden, Überwachungspläne und Überwachungsprogramme für zu- lassungspflichtige Deponien in ihrem Zuständigkeitsbereich aufzustellen. Satz 2 stellt den Inhalt der Überwachung nach Satz 1 klar. Die näheren Anforderungen an die Überwa- chungspläne und Überwachungsprogramme sollen nach Satz 3 durch Rechtsverordnung, das heißt durch die Dep
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.861 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/10486, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 241.400–246.261 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.29) +D1D2D3D4 · Prüfwert e1c1be04e2e100de….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP