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Artikel 7 · BT-Drs. 17/10485 · S. 35
Zu Artikel 7 (Änderung des Gerichtsvollzieher-
Zu Artikel 7 (Änderung des Gerichtsvollzieher- kostengesetzes – GvKostG) Zu Nummer 1 (§ 17 Verteilung der Auslagen bei der Durchführung mehrerer Aufträge) Die Änderung ist Folge der Einfügung einer neuen Num- mer 713 in das Kostenverzeichnis und der neuen Numme- rierung der derzeitigen Nummer 713. Zu Nummer 2 (Anlage – Kostenverzeichnis) Zu den Buchstaben a und b (Nummer 241 des Kosten- verzeichnisses – KV) Der Gerichtsvollzieher soll befugt sein, sich im Rahmen der vereinfachten Räumung zum Zwecke der Dokumentation der frei ersichtlichen beweglichen Habe des Schuldners elek- tronischer Bildaufzeichnungsmittel zu bedienen (Artikel 4 Nummer 6: § 885a Absatz 2 ZPO). Dies soll für ihn den Auf- wand bei der Protokollierung erleichtern. Hierdurch wird die Dauer der Räumung verkürzt. Dies kommt dem Gläubiger und dem Schuldner entgegen, weil hierdurch tendenziell we- niger Zeitzuschläge nach Nummer 500 KV GvKostG anfal- len. Allerdings wird sich die Zeit für die Erstellung des Pro- tokolls erhöhen, weil die Bilder in geeigneter Weise in das Protokoll eingearbeitet werden müssen. Ferner muss der Ge- richtsvollzieher z. B. einen Fotoapparat bereithalten und in der Regel die Protokolle in Farbe ausdrucken. Die Bilder bzw. das Protokoll mit den Bildern müssen elektronisch ar- chiviert werden. Mit der neuen Nummer 241 KV GvKostG soll der entstehende Mehraufwand durch eine Erhöhung der Gebühr 240 um 10 Euro abgegolten werden. Zu Buchstabe c (Nummer 602 KV) Die Änderung ist Folge der Einfügung der neuen Num- mer 241 in das Kostenverzeichnis und der neuen Numme- rierung der derzeitigen Nummern 241 und 242. Zu Buchstabe d (Nummer 700 KV) Der Gerichtsvollzieher soll befugt sein, sich im Rahmen der vereinfachten Räumung zum Zwecke der Dokumentation der vorgefundenen beweglichen Habe des
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.576 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/10485, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 178.929–182.505 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.33) +D1D2D3 · Prüfwert efe18e2d1b444cf4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP