Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 7 · BT-Drs. 17/10485 · S. 35

Zu Artikel 7 (Änderung des Gerichtsvollzieher-

Zu Artikel 7 (Änderung des Gerichtsvollzieher-
kostengesetzes – GvKostG)
Zu Nummer 1 (§ 17 Verteilung der Auslagen bei der
Durchführung mehrerer Aufträge)
Die Änderung ist Folge der Einfügung einer neuen Num-
mer 713 in das Kostenverzeichnis und der neuen Numme-
rierung der derzeitigen Nummer 713.
Zu Nummer 2 (Anlage – Kostenverzeichnis)
Zu den Buchstaben a und b (Nummer 241 des Kosten-
verzeichnisses – KV)
Der Gerichtsvollzieher soll befugt sein, sich im Rahmen der
vereinfachten Räumung zum Zwecke der Dokumentation
der frei ersichtlichen beweglichen Habe des Schuldners elek-
tronischer Bildaufzeichnungsmittel zu bedienen (Artikel 4
Nummer 6: § 885a Absatz 2 ZPO). Dies soll für ihn den Auf-
wand bei der Protokollierung erleichtern. Hierdurch wird die
Dauer der Räumung verkürzt. Dies kommt dem Gläubiger
und dem Schuldner entgegen, weil hierdurch tendenziell we-
niger Zeitzuschläge nach Nummer 500 KV GvKostG anfal-
len. Allerdings wird sich die Zeit für die Erstellung des Pro-
tokolls erhöhen, weil die Bilder in geeigneter Weise in das
Protokoll eingearbeitet werden müssen. Ferner muss der Ge-
richtsvollzieher z. B. einen Fotoapparat bereithalten und in
der Regel die Protokolle in Farbe ausdrucken. Die Bilder
bzw. das Protokoll mit den Bildern müssen elektronisch ar-
chiviert werden. Mit der neuen Nummer 241 KV GvKostG
soll der entstehende Mehraufwand durch eine Erhöhung der
Gebühr 240 um 10 Euro abgegolten werden.
Zu Buchstabe c (Nummer 602 KV)
Die Änderung ist Folge der Einfügung der neuen Num-
mer 241 in das Kostenverzeichnis und der neuen Numme-
rierung der derzeitigen Nummern 241 und 242.
Zu Buchstabe d (Nummer 700 KV)
Der Gerichtsvollzieher soll befugt sein, sich im Rahmen der
vereinfachten Räumung zum Zwecke der Dokumentation
der vorgefundenen beweglichen Habe des 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.576 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 17/10485 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/10485, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 178.929–182.505 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.33) +D1D2D3 · Prüfwert efe18e2d1b444cf4….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP