Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 17/10309 · S. 141
Zu Artikel 6 (Änderung der Zivilprozessordnung)
Zu Artikel 6 (Änderung der Zivilprozessordnung) Die vorgeschlagenen Änderungen der Zivilprozessordnung stellen Folgeänderungen dar. Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die in Nummer 1 vorgeschlagene Änderung der Inhalts- übersicht ist bedingt durch die in Nummer 2 vorgeschlagene Ersetzung des bisherigen § 30 ZPO durch die §§ 30 und 30a ZPO. Zu Nummer 2 (§§ 30, 30a – neu – ZPO) Nach Nummer 2 soll die bisher in § 30 ZPO enthaltene Vor- schrift § 30a ZPO werden. Ihr vorangestellt werden soll eine Vorschrift, in der die bisher zum Teil im Handelsgesetzbuch enthaltenen Sondervorschriften über den Gerichtsstand bei Beförderungen gebündelt werden. Dies macht eine Neufas- sung der §§ 30 und 30a ZPO erforderlich. Drucksache 17/10309 – 142 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Zu § 30 § 30 hat sein Vorbild in dem bisherigen § 440 HGB. Absatz 1 Satz 1 begründet nach dem Vorbild des bisherigen § 440 Absatz 1 HGB für Rechtsstreitigkeiten aus einer Be- förderung eine örtliche Zuständigkeit des Gerichts am Über- nahme- oder Ablieferungsort. Erfasst sind dabei nicht nur, wie nach dem bisherigen § 440 Absatz 1 HGB, Beförde- rungen, die den §§ 407 bis 450 HGB unterliegen. Vielmehr werden alle Güterbeförderungen erfasst und damit insbe- sondere auch Beförderungen über See. Aus systematischen Gründen soll insoweit eine einheitliche Regelung getroffen werden und für diese als Standort die Zivilprozessordnung gewählt werden. Denn die Zivilprozessordnung enthält mit dem bisherigen § 30 ZPO bereits eine Regelung für das See- handelsrecht. Von Absatz 1 Satz 1 unberührt bleiben Sonderregelungen in Spezialgesetzen wie § 3 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen, der – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung – für Rechts- streitigkeiten, die mit der B
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.942 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/10309, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 824.366–835.308 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.29) +D1D2D3 · Prüfwert 55dd5cdae6cac189….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP