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Artikel 7 · BT-Drs. 17/10308 · S. 22
Zu Artikel 7 (Änderung des Gesetzes über inter-
Zu Artikel 7 (Änderung des Gesetzes über inter- nationale Patentübereinkommen – IntPatÜbkG) Zu Nummer 1 (Artikel II, Europäisches Patentrecht, Über- mittlung von Informationen) Zu Buchstabe a Das DPMA soll die Möglichkeit erhalten, im nationalen Verfahren bereits vorliegende Arbeitsergebnisse dem EPA zu übermitteln Betroffen davon sind ausschließlich diejeni- gen Informationen, die für die Durchführung des Ertei- lungsverfahrens beim EPA tatsächlich erforderlich sind. Die Verwendung dieser Arbeitsergebnisse aus dem deutschen Verfahren soll als wirksame Maßnahme zur Beschleunigung des europäischen Patenterteilungsverfahrens dienen, zum Abbau bestehender Bestände an europäischen Patentanmel- dungen beitragen und gleichzeitig die Qualität des europäi- schen Verfahrens weiter verbessern. Zudem soll sicherge- stellt werden, dass das EPA die übermittelten Daten nicht nur im europäischen Verfahren (einschließlich des Euro- PCT-Verfahrens) verwenden kann, sondern auch im Rah- men seiner Tätigkeit als PCT-Behörde nach dem Zehnten Teil des EPÜ (EPA als Internationale Recherchenbehörde oder als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauf- tragte Behörde). Verwertbare Arbeitsergebnisse liegen in vielen Fällen bei nationalen Ämtern deshalb vor, weil Anmelder in einem ersten Schritt ihre Erfindung zunächst bei ihrem nationalen Patentamt anmelden. Das nationale Amt führt dann je nach Antrag des Anmelders entsprechende Recherchen bzw. eine komplette Prüfung der Anmeldung durch. In einem zweiten Schritt wird dann die gleiche Erfindung innerhalb der Prio- ritätsfrist von einem Jahr im Wege einer Nachanmeldung beim EPA als europäische Patentanmeldung eingereicht, um auf diesem Wege den Patentschutz auch auf weitere europä- ische Staaten erstrecken zu können. In diesen Fällen liegen
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.713 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/10308, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 91.421–100.134 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.28) +D1D2D3 · Prüfwert 0bf647ab4d169cec….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP