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Artikel 5 · BT-Drs. 17/10308 · S. 21

Zu Artikel 5 (Änderung des Halbleiterschutz-

Zu Artikel 5 (Änderung des Halbleiterschutz-
gesetzes – HalbLSchG)
In § 4 Absatz 3 Satz 1 erfolgt eine Anpassung der Verwei-
sung auf das Gebrauchsmustergesetz, welches in Bezug auf
die Vorschriften der Akteneinsicht um die Absätze 6 und 7
erweitert wurde. Der Verweis wird auf den neuen § 8
Absatz 7 GebrMG erweitert, nicht aber auf den neuen § 8
Absatz 6 GebrMG, der die elektronische Akteneinsicht
betrifft. Wegen des unverändert fortgeltenden Gebots
unmittelbarer Einsichtnahme nach § 4 Absatz 3 Satz 3
HalbLSchG ist im Halbleiterschutzrecht eine Akteneinsicht
über das Internet nicht möglich.

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Herkunft

BT-Drs. 17/10308, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 88.212–88.810 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.28) +D1D2D3 · Prüfwert 0bf647ab4d169cec….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP