Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 17/10308 · S. 21
Zu Artikel 5 (Änderung des Halbleiterschutz-
Zu Artikel 5 (Änderung des Halbleiterschutz- gesetzes – HalbLSchG) In § 4 Absatz 3 Satz 1 erfolgt eine Anpassung der Verwei- sung auf das Gebrauchsmustergesetz, welches in Bezug auf die Vorschriften der Akteneinsicht um die Absätze 6 und 7 erweitert wurde. Der Verweis wird auf den neuen § 8 Absatz 7 GebrMG erweitert, nicht aber auf den neuen § 8 Absatz 6 GebrMG, der die elektronische Akteneinsicht betrifft. Wegen des unverändert fortgeltenden Gebots unmittelbarer Einsichtnahme nach § 4 Absatz 3 Satz 3 HalbLSchG ist im Halbleiterschutzrecht eine Akteneinsicht über das Internet nicht möglich.
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Herkunft
BT-Drs. 17/10308, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 88.212–88.810 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.28) +D1D2D3 · Prüfwert 0bf647ab4d169cec….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP