Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 2 · BT-Drs. 17/10308 · S. 19

Zu Artikel 2 (Änderung des Gebrauchsmuster-

Zu Artikel 2 (Änderung des Gebrauchsmuster-
gesetzes – GebrMG)
Zu Nummer 1 (§ 4a, weitere Erfordernisse der Anmel-
dung)
§ 4a wird entsprechend der Parallelregelung des § 35 PatG
in dessen neuer Fassung angepasst (siehe oben Artikel 1
Nummer 9). Auch hier soll der Anmeldetag unabhängig von
der Einreichung übersetzter Anmeldeunterlagen bestimmt
werden, § 4a Absatz 1.
Der neue Absatz 2 des § 4a ermöglicht es nunmehr, Teile
von Zeichnungen im Anmeldeverfahren nachzureichen.
Gleiches gilt für fehlende Teile der Beschreibung.
Zu Nummer 2 (§ 4b – neu, Übersetzung fremdsprachiger
Anmeldungen)
Entsprechend der Neuregelung im Patentgesetz (§ 35a
PatG; siehe oben zu Artikel 1 Nummer 10) wird eine ge-
sonderte Regelung über das Erfordernis der Übersetzung
fremdsprachiger Anmeldungen geschaffen. Die Änderung
der Formulierung in Satz 1 in „nicht oder teilweise nicht“ ist
rein sprachlicher Natur.
Mit der Neuregelung des § 4b wird die Rechtsfolge der feh-
lenden Übersetzung der Anmeldeunterlagen dahingehend
abgemildert, dass die Gebrauchsmusteranmeldung lediglich
als zurückgenommen gilt und nicht mehr als nicht erfolgt.
Die in § 35a PatG neu eingeführte Privilegierung englisch-
und französischsprachiger Anmeldungen gegenüber ande-
Drucksache 17/10308 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
ren fremdsprachigen Anmeldungen wird im Gebrauchsmus-
terrecht nicht nachvollzogen. Zwischen beiden Schutz-
rechtsarten existiert ein Strukturunterschied. Das Ge-
brauchsmuster ist ein eintragungspflichtiges, aber kein ge-
prüftes Schutzrecht. Für eine Eintragung in das Register
muss die Anmeldung die Anforderungen der §§ 4, 4a, 4b
beziehungsweise der §§ 1 und 3 GebrMG erfüllen. Die Neu-
heit, der erfinderische Schritt und die gewerbliche Anwend-
barkeit werden nicht geprüft (§ 8 Absatz 1 Satz

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.933 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 17/10308 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/10308, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 78.496–83.429 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.28) +D1D2D3 · Prüfwert 0bf647ab4d169cec….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP