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Artikel 2 · BT-Drs. 17/10307 · S. 11
Zu Artikel 2 (Änderung des Bundesanstalt Post-
Zu Artikel 2 (Änderung des Bundesanstalt Post- Gesetzes) Zu Nummer 1 (§ 3) Der Bundesanstalt werden die Aufgaben der Postbeamten- versorgungskasse als zusätzliche Aufgabe übertragen. Die Drucksache 17/10307 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode bisherige Mitwirkung der Bundesanstalt bei der Genehmi- gung der Stellenpläne der Postnachfolgeunternehmen ent- fällt aus Gründen der Entbürokratisierung und Verwaltungs- vereinfachung (vgl. Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a). Zu Nummer 2 (Vierter Abschnitt – neu) Zu § 9 (Grundsätze) Die Aufgaben der Postbeamtenversorgungskasse werden künftig von der Bundesanstalt wahrgenommen; die Aufga- ben bestimmen sich weiterhin nach den §§ 14 bis 16 PostPersRG. Eine Änderung der Finanzierungsregularien ist mit der Aufgabenübertragung nicht verbunden. Zu § 10 (Wirtschaftsführung, Rechnungslegung) Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 16 Nummer 4 PostPersRG. Das Vermögen der Postbeam- tenversorgungskasse wird rechnungsmäßig abgegrenzt von dem übrigen Vermögen der Bundesanstalt auf Grundlage eines gesonderten Wirtschaftsplans nach § 110 der Bundes- haushaltsordnung (BHO) bewirtschaftet und nach handels- rechtlichen Grundsätzen bilanziert. Zusätzlich erfolgt eine Haushaltsrechnung nach den Grundsätzen der Bundeshaus- haltsordnung. Die Prüfung der Haushalts- und Wirtschafts- führung erfolgt durch den Bundesrechnungshof nach § 111 BHO. Zu § 11 (Rechtsnachfolge) Die Bundesanstalt tritt im Wege einer partiellen Gesamt- rechtsnachfolge in die Rechte und Pflichten des BPS-PT als Postbeamtenversorgungskasse ein. Damit gehen insbeson- dere die Ansprüche, die dem BPS-PT als Postbeamtenver- sorgungskasse gegen die Postnachfolgeunternehmen und den Bund zustehen, auf die Bundesanstalt über. Außerdem tritt die Bundesanstalt in die
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.658 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/10307, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 38.701–47.359 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.22) +D1D2D3 · Prüfwert f35cea91badb128c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP