Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 2 · BT-Drs. 17/10039 · S. 24

Zu Artikel 2 (Änderung des Kraftfahrzeugsteuer-

Zu Artikel 2 (Änderung des Kraftfahrzeugsteuer-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 2)
Zu den Buchstaben a und b (Absatz 2, 2a – aufgehoben –
bis 2c – aufgehoben)
Das geltende Kraftfahrzeugsteuerrecht weicht teilweise von
der verkehrsrechtlichen Fahrzeugklassifizierung ab. Ent-
standen ist diese Abweichung durch die zunächst im Kraft-
fahrzeugsteuerrecht vorzunehmende grobe Einteilung in
Fahrzeuge, die überwiegend der Personenbeförderung die-
nen und andere Fahrzeuge. Zukünftig soll dem Grunde nach
die verkehrsrechtliche Einstufung in die Fahrzeugklassen
verbindlich sein.
Zu Nummer 2 (§ 3d)
Bislang werden nach § 3d KraftStG ausschließlich Perso-
nenkraftwagen, die reine Elektrofahrzeuge im Sinne des § 9
Absatz 2 KraftStG sind, für fünf Jahre von der Kraftfahr-
zeugsteuer befreit. Vor allem in den Segmenten Nutzfahr-
zeuge und Leichtfahrzeuge (drei- und leichte vierrädrige
Fahrzeuge der Klasse L) liegen jedoch erhebliche Potenziale
für den Umwelt- und Klimaschutz sowie nachhaltige Mobi-
lität.
Elektromobilität ist ein wichtiges Element einer klimage-
rechten Verkehrs- und Energiepolitik. Deshalb sollen alle
vom 18. Mai 2011 (Datum des Beschlusses des Bundeskabi-
netts zum „Regierungsprogramm Elektromobilität“) bis zum
31. Dezember 2015 erstmals zugelassenen Personenkraft-
wagen, Nutzfahrzeuge, Leichtfahrzeuge und Krafträder für
zehn Jahre von der Steuer befreit werden, wenn sie reine
Elektrofahrzeuge im Sinne des § 9 Absatz 2 KraftStG sind.
Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum
31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden, sind wieder
für den Zeitraum von fünf Jahren von der Kraftfahrzeug-
steuer befreit. Die stufenweise Rückführung der Steuer-
befreiung dient der Stabilisierung des Kraftfahrzeugsteuer-
aufkommens. Zudem ist mit sukzessiver Erreichung der
Ziele des 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.966 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 17/10039 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/10039, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 92.438–96.404 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert e6f87ee4d829621a….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP