Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 17/10038 · S. 14

Zu Artikel 1 (Änderung des Kreditwesengesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Kreditwesengesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird aufgrund der vorgesehenen Ände-
rungen redaktionell angepasst.
Zu Nummer 2 (Überschrift Unterabschnitt 5a)
Der Überschrift des Unterabschnitts 5a im zweiten Abschnitt
wird aufgrund der vorgesehenen Änderungen redaktionell
angepasst.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/10038
Zu Nummer 3 (§ 25b – Einhaltung der besonderen orga-
nisatorischen Pflichten im bargeldlosen
Zahlungsverkehr)
Zu Buchstabe a (Absatz 1)
Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 verpflichtet
die Mitgliedstaaten, für die Gewährleistung der Einhaltung
der Verordnung eine oder auch mehrere zuständige Behör-
den zu benennen. Die zuständigen Behörden sollen die Ein-
haltung der besonderen Pflichten aus der Verordnung durch
die Zahlungsdienstleister wirksam überwachen. Sie sind mit
allen zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Befugnis-
sen auszustatten und treffen alle erforderlichen Maßnahmen,
um die Einhaltung der Verordnung durch die Zahlungs-
dienstleister sicherzustellen.
Mit dieser Vorschrift soll die Bundesanstalt für Finanzdienst-
leistungsaufsicht (BaFin) als die nach Artikel 9 der Verord-
nung (EG) Nr. 924/2009 und nach Artikel 10 der Verordnung
(EU) Nr. 260/2012 national zuständige Behörde bestimmt
werden. Bislang war die BaFin bereits für die Einhaltung
von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 zuständig.
Aufgrund der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009
durch die Verordnung (EG) Nr. 260/2012 wurde Artikel 8
der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 sinngemäß in die Verord-
nung (EU) Nr. 260/2012 übernommen und entfällt. Auf-
grund der inhaltlichen Nähe der beiden Verordnungen wird
die Zuständigkeit für die übrigen Regelungen der Verord-
nung (EG) Nr. 924/2009 un

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.943 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 17/10038 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/10038, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 48.978–54.921 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert eba02565dd84b18a….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP