Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/9917 · S. 14
Zu Artikel 2 (Folgeänderungen)
Zu Artikel 2 (Folgeänderungen) Zu Absatz 1 (Änderung des Ersten Buches Sozialge- setzbuch) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Redaktionelle Anpassung an die Ersetzung des Erziehungs- geldes durch das Elterngeld und die Einführung des Betreu- ungsgeldes. Zu Nummer 2 (§ 25) Redaktionelle Anpassung an die Ersetzung des Erziehungs- geldes durch das Elterngeld und die Einführung des Betreu- ungsgeldes. Zu Nummer 3 (§ 54) Das Betreuungsgeld soll den Eltern als Anerkennungs- und Unterstützungsleistung für die Betreuung ihrer Kleinkinder zur Verfügung stehen. Soweit Elterngeld und Betreuungsgeld zeitgleich – z. B. für nacheinander geborene Kinder – zuste- hen oder zeitgleich Betreuungsgeld für mehr als zwei Kinder zusteht, sind die Leistungen daher gemäß § 54 Absatz 3 Nummer 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch insgesamt nur bis zur Höhe der nach § 10 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes anrechnungsfreien Beträge pfändungs- frei. Absatz 3 Nummer 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch wird redaktionell an die durch den Wegfall des Erziehungs- geldes geänderte Rechtslage angepasst. Zu Nummer 4 (§ 68) Redaktionelle Anpassung an die Rechtsänderungen durch die Einführung des Betreuungsgeldes und das Außerkrafttre- ten des Bundeserziehungsgeldgesetzes. Zu Absatz 2 (Änderung des Fünften Buches Sozialge- setzbuch) Die Änderung bewirkt, dass das Betreuungsgeld nicht als beitragspflichtiges Einkommen in der Krankenversicherung behandelt wird. Zu Absatz 3 (Änderung des Achten Buches Sozialge- setzbuch) Die Vorschrift ist mit der Einführung eines Betreuungsgeldes überflüssig geworden. Zu Absatz 4 (Änderung des Elften Buches Sozialge- setzbuch) Die Änderung bewirkt, dass das Betreuungsgeld nicht als beitragspflichtiges Einkommen in der Pflegeversicherung behandelt wird. Zu Absatz 5 (Änder
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BT-Drs. 17/9917, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 64.199–67.030 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.12) +D1D2D3 · Prüfwert 0dd55ded8659011f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP