Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 17/9874 · S. 27
Zu Artikel 4 (Änderung des Strafvollzugsgesetzes)
Zu Artikel 4 (Änderung des Strafvollzugsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht ist um eine Angabe zu dem neu einzu- fügenden § 119a StVollzG-E zu ergänzen. Zu Nummer 2 (§ 109) Zu Buchstabe a (Absatz 1) Die Ergänzung des Absatzes 1 hat rechtsförmliche Gründe. Sie macht entsprechende Verweise in § 130 StVollzG und § 138 Absatz 3 StVollzG entbehrlich und greift einer künfti- gen Normsituation vor, in der alle Länder von ihrer Kompe- tenz zur Gesetzgebung für den Straf- und Maßregelvollzug Gebrauch gemacht haben und dann für den Straf- und Maß- regelvollzug nur noch das gerichtliche Verfahren im Vollzug bundesrechtlich determiniert ist. Zu Buchstabe b (Absatz 3) Absatz 3 sieht zukünftig auch die Beiordnung eines Rechts- anwalts für Angelegenheiten des Vollzuges der Sicherungs- verwahrung und der ihr vorausgehenden Freiheitsstrafe vor. Die Vorschrift dient der Verwirklichung des vom BVerfG vorgegebenen Rechtsschutz- und Unterstützungsgebots (vgl. Ausführungen oben zu Artikel 3 Nummer 1 Buch- stabe b und Nummer 2) im Bereich des gerichtlichen Rechtsschutzes nach dem Strafvollzugsgesetz des Bundes. Die Beiordnung erfolgt dabei nur für Streitigkeiten, die eine den Leitlinien des § 66c StGB-E konforme Umsetzung des Abstandsgebots betreffen. Von Verfassungs wegen ist es da- bei allerdings nicht geboten, dem Antragsteller bei der Ein- forderung oder Anfechtung einer Maßnahme einen Rechts- anwalt mit entsprechender Kostenfolge beizuordnen, wenn er ersichtlich keiner Unterstützung bedarf. Das Gericht kann deshalb von einer Beiordnung ausnahmsweise absehen, wenn die Sach- und Rechtslage einfach oder ersichtlich ist, dass der Antragsteller seine Rechte selbst ausreichend wahr- nehmen kann. Die letzten beiden Halbsätze des Satzes 1 lehnen sich im Wege einer regel
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 17.525 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/9874, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 135.614–153.139 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.31) +D1D2D3D4 · Prüfwert 46f32751b9f0a785….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP