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Artikel 4 · BT-Drs. 17/9874 · S. 27

Zu Artikel 4 (Änderung des Strafvollzugsgesetzes)

Zu Artikel 4 (Änderung des Strafvollzugsgesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht ist um eine Angabe zu dem neu einzu-
fügenden § 119a StVollzG-E zu ergänzen.
Zu Nummer 2 (§ 109)
Zu Buchstabe a (Absatz 1)
Die Ergänzung des Absatzes 1 hat rechtsförmliche Gründe.
Sie macht entsprechende Verweise in § 130 StVollzG und
§ 138 Absatz 3 StVollzG entbehrlich und greift einer künfti-
gen Normsituation vor, in der alle Länder von ihrer Kompe-
tenz zur Gesetzgebung für den Straf- und Maßregelvollzug
Gebrauch gemacht haben und dann für den Straf- und Maß-
regelvollzug nur noch das gerichtliche Verfahren im Vollzug
bundesrechtlich determiniert ist.
Zu Buchstabe b (Absatz 3)
Absatz 3 sieht zukünftig auch die Beiordnung eines Rechts-
anwalts für Angelegenheiten des Vollzuges der Sicherungs-
verwahrung und der ihr vorausgehenden Freiheitsstrafe vor.
Die Vorschrift dient der Verwirklichung des vom BVerfG
vorgegebenen Rechtsschutz- und Unterstützungsgebots
(vgl. Ausführungen oben zu Artikel 3 Nummer 1 Buch-
stabe b und Nummer 2) im Bereich des gerichtlichen
Rechtsschutzes nach dem Strafvollzugsgesetz des Bundes.
Die Beiordnung erfolgt dabei nur für Streitigkeiten, die eine
den Leitlinien des § 66c StGB-E konforme Umsetzung des
Abstandsgebots betreffen. Von Verfassungs wegen ist es da-
bei allerdings nicht geboten, dem Antragsteller bei der Ein-
forderung oder Anfechtung einer Maßnahme einen Rechts-
anwalt mit entsprechender Kostenfolge beizuordnen, wenn
er ersichtlich keiner Unterstützung bedarf. Das Gericht kann
deshalb von einer Beiordnung ausnahmsweise absehen,
wenn die Sach- und Rechtslage einfach oder ersichtlich ist,
dass der Antragsteller seine Rechte selbst ausreichend wahr-
nehmen kann. Die letzten beiden Halbsätze des Satzes 1
lehnen sich im Wege einer regel

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 17.525 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/9874, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 135.614–153.139 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.31) +D1D2D3D4 · Prüfwert 46f32751b9f0a785….

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