Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/9686 · S. 8
Zu Artikel 1 (Änderung des Geodaten-
Zu Artikel 1 (Änderung des Geodaten- zugangsgesetzes – GeoZG) Zu Nummer 1 (§ 4 Betroffene Geodaten und Geodaten- dienste) Zu den Buchstaben a und b Die Änderungen in § 4 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe h und u sind erforderlich, um das Geodatenzugangsgesetz an die zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderungen auf der Ebene der Europäischen Union anzupassen. Zu Nummer 2 (§ 11 Allgemeine Nutzung) Zu Absatz 1 § 11 regelt die allgemeine Nutzung von Geodaten nach § 4 GeoZG und Geodatendiensten, einschließlich zugehöriger Metadaten nach § 7 Absatz 1 und fordert insbesondere in Absatz 1 deren grundsätzliche öffentliche Verfügbarkeit. Diese Forderung bleibt ebenso erhalten wie der Hinweis auf die Versagensgründe in § 12 Absatz 1 und 2. Die Aufteilung des Regelungsgehalts von § 11 GeoZG (n. F.) in drei Ab- sätze dient der besseren Übersichtlichkeit. Die zusätzliche Nennung der Metadaten dient der Klarstellung, dass die Metadaten sowohl zu den Geodaten als auch zu den Geo- datendiensten mit erfasst werden. Die Verpflichtung zur Er- stellung, Führung und Bereitstellung derartiger Metadaten ergibt sich aus § 7 Absatz 1. Zu Absatz 2 Durch die Änderung des GeoZG werden Geodaten nach § 4 GeoZG und alle Geodatendienste nach § 6 GeoZG, ein- schließlich zugehöriger Metadaten nach § 7 Absatz 1, grund- sätzlich geldleistungsfrei für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung zur Verfügung gestellt. Die bisherige Einschränkung hinsichtlich der Bereitstellung der öffentlich verfügbaren Geodaten über Darstellungsdienste in § 11 Satz 2 (a. F.) diente dazu, die kommerzielle Weiterverwen- dung dieser Geodaten verhindern zu können. Mit der grund- sätzlichen Freigabe der Geodaten auch für die kommerzielle Nutzung ist diese Regelung hinfällig. Unter kommerzieller Nutzung wird hier eine Weiterver
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BT-Drs. 17/9686, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 18.967–28.255 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert 9a9fd5fc17c13784….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP