Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 17/9665 · S. 11

Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 30h Absatz 1 Satz 2 WpHG)

Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 30h Absatz 1 Satz 2 WpHG)
In Artikel 1 Nummer 5 ist in § 30h Absatz 1 der Satz 2 zu
streichen.
F o l g e ä n d e r u n g e n
a) In Artikel 1 Nummer 7 sind in § 31f Absatz 4 nach dem
Wort „Betreiber“ die Wörter „einer Börse oder“ einzu-
fügen.
b) Artikel 2 ist zu streichen.
B e g r ü n d u n g
Durch die Streichung wird die einheitliche Zuständigkeit der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht begründet.
Dies gewährleistet neben einer bundeseinheitlichen Ent-
scheidungspraxis auch eine zeitlich abgestimmte Umsetzung
der Maßnahmen auf unterschiedlichen deutschen Handels-
plätzen.
Der Gesetzentwurf enthält eine Aufteilung der Zuständigkeit
für den Erlass zeitlich befristeter Leerverkaufsverbote und
Transaktionsbeschränkungen. Für Maßnahmen an den mul-
tilateralen Handelssystemen ist die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig und für Maß-
nahmen an den Börsen ist die jeweilige Börsengeschäftsfüh-
rung zuständig. Gegen diese Struktur bestehen sachliche und
rechtliche Bedenken.
Zunächst ist der Umstand, dass in Deutschland mehrere Be-
hörden gleichzeitig für die Umsetzung der Leerverkaufs- be-
ziehungsweise Transaktionsbeschränkungen zuständig sein
können, als problematisch anzusehen. Wird nämlich ein
Finanzinstrument an einem oder mehreren multilateralen
Handelssystemen und gleichzeitig an allen Börsen in
Deutschland gehandelt, so ist die BaFin und die jeweilige
Börsengeschäftsführung für die Maßnahmen an dem jewei-
ligen Handelsplatz verantwortlich. In dieser Struktur kann
das in der Entwurfsbegründung mehrfach genannte Ziel
einer bundeseinheitlichen Regelung nicht erreicht werden,
da bei der Vielzahl beteiligter Behörden weder eine einheit-
liche Entscheidung noch ein einheitlicher Entscheidungs-
zeitpunkt gewährle

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.526 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 17/9665 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/9665, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 28.982–36.508 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.26) +D1D2D3 · Prüfwert 4e56d3fc823852ac….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP