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Artikel 13 · BT-Drs. 17/9666 · S. 28

Zu Artikel 13 (Änderung des Luftverkehrsgesetzes)

Zu Artikel 13 (Änderung des Luftverkehrsgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 6)
Folgeänderung zu Nummer 4 Buchstabe b.
Zu Nummer 2 (§ 8)
Zu Buchstabe a
§ 8 Absatz 1 ordnet das Planfeststellungsverfahren an und
verweist damit auf die Verfahrensvorschriften des VwVfG.
Der neu eingefügte Satz 5 dient der Vereinheitlichung dieser
Verweisung in den Fachplanungsgesetzen.
Zu Buchstabe b
§ 8 Absatz 2 Satz 1 regelt, unter welchen Voraussetzungen
an Stelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangeneh-
migung erteilt werden kann. Wegen der Ergänzung von § 74
Absatz 6 VwVfG ist Satz 1 entbehrlich und wird gestrichen.
Satz 3 ist wegen § 74 Absatz 6 Satz 3 VwVfG entbehrlich
und wird gestrichen. Der Verweis auf § 74 Absatz 4 und 5
VwVfG ist wegen der Ergänzung von § 8 Absatz 1 entbehr-
lich und wird gestrichen. Lediglich der Verweis auf § 9 Ab-
satz 1 bleibt erhalten. Hierdurch wird sichergestellt, dass die
Rechtswirkung der Plangenehmigung sich nicht auf Ent-
scheidungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung nach § 27d Absatz 1 und 4 und Entschei-
dungen der Baugenehmigungsbehörden auf Grund des Bau-
rechts erstreckt. Absatz 2 wird neu gefasst.
Zu Buchstabe c
Die Vorschrift ist nach der Änderung von § 74 Absatz 7
VwVfG entbehrlich und wird aufgehoben. Die Freistellung
in § 74 Absatz 7 VwVfG für Vorhaben mit unwesentlicher
Bedeutung umfasst ohne weiteres auch die im bisherigen
§ 8 Absatz 3 genannten Änderungen oder Erweiterungen
von unwesentlicher Bedeutung.
Zu Nummer 3 (§ 9)
Zu Buchstabe a
Die Regelung in § 9 Absatz 1 Satz 1 und 2 ist bereits in § 75
Absatz 1 VwVfG enthalten, die beiden Sätze werden des-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/9666
halb gestrichen. Durch den eingefügten Verweis auf § 75
Absatz 1 VwVfG bleibt die Ausnahmeregelung er

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.808 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/9666, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 119.207–126.015 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.19) +D1D2D3 · Prüfwert 457c598a43c7742f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP