Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 13 · BT-Drs. 17/9666 · S. 28
Zu Artikel 13 (Änderung des Luftverkehrsgesetzes)
Zu Artikel 13 (Änderung des Luftverkehrsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 6) Folgeänderung zu Nummer 4 Buchstabe b. Zu Nummer 2 (§ 8) Zu Buchstabe a § 8 Absatz 1 ordnet das Planfeststellungsverfahren an und verweist damit auf die Verfahrensvorschriften des VwVfG. Der neu eingefügte Satz 5 dient der Vereinheitlichung dieser Verweisung in den Fachplanungsgesetzen. Zu Buchstabe b § 8 Absatz 2 Satz 1 regelt, unter welchen Voraussetzungen an Stelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangeneh- migung erteilt werden kann. Wegen der Ergänzung von § 74 Absatz 6 VwVfG ist Satz 1 entbehrlich und wird gestrichen. Satz 3 ist wegen § 74 Absatz 6 Satz 3 VwVfG entbehrlich und wird gestrichen. Der Verweis auf § 74 Absatz 4 und 5 VwVfG ist wegen der Ergänzung von § 8 Absatz 1 entbehr- lich und wird gestrichen. Lediglich der Verweis auf § 9 Ab- satz 1 bleibt erhalten. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Rechtswirkung der Plangenehmigung sich nicht auf Ent- scheidungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nach § 27d Absatz 1 und 4 und Entschei- dungen der Baugenehmigungsbehörden auf Grund des Bau- rechts erstreckt. Absatz 2 wird neu gefasst. Zu Buchstabe c Die Vorschrift ist nach der Änderung von § 74 Absatz 7 VwVfG entbehrlich und wird aufgehoben. Die Freistellung in § 74 Absatz 7 VwVfG für Vorhaben mit unwesentlicher Bedeutung umfasst ohne weiteres auch die im bisherigen § 8 Absatz 3 genannten Änderungen oder Erweiterungen von unwesentlicher Bedeutung. Zu Nummer 3 (§ 9) Zu Buchstabe a Die Regelung in § 9 Absatz 1 Satz 1 und 2 ist bereits in § 75 Absatz 1 VwVfG enthalten, die beiden Sätze werden des- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/9666 halb gestrichen. Durch den eingefügten Verweis auf § 75 Absatz 1 VwVfG bleibt die Ausnahmeregelung er
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.808 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 17/9666 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 17/9666, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 119.207–126.015 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.19) +D1D2D3 · Prüfwert 457c598a43c7742f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP