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Artikel 10 · BT-Drs. 17/9666 · S. 25

Zu Artikel 10 (Änderung des Magnetschwebebahn-

Zu Artikel 10 (Änderung des Magnetschwebebahn-
planungsgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 2 Anhörungsverfahren)
Die in § 2 durch das Infrastrukturplanungsbeschleunigungs-
gesetz eingeführten Maßgabevorschriften zum Anhörungs-
verfahren werden zum größten Teil in das VwVfG über-
nommen und insoweit aufgehoben.
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 1
Die Vorschrift wird aufgehoben, weil mit der Änderung von
§ 73 Absatz 2 und 8 VwVfG nunmehr in den §§ 63 ff. und
72 ff. VwVfG einheitlich die Formulierung „voraussichtlich
auswirken wird“ verwandt wird; im Übrigen ist sie entbehr-
lich.
Zu Nummer 2
Die Vorschrift regelt die Benachrichtigung von anerkannten
Umweltschutzvereinigungen von der Planauslegung. Nach
der weitgehenden verfahrensrechtlichen Gleichstellung der
durch staatliche Anerkennung mit Rechtsbehelfsbefugnis
ausgestatteten Vereinigungen mit den Betroffenen in § 73
VwVfG ist die Vorschrift entbehrlich und wird aufgehoben.
Zu Nummer 3
Die Vorschrift regelt die weitere Beteiligung der Vereini-
gungen im Verfahren, die Präklusion verspätet abgegebener
Stellungnahmen und die Beteiligung im Erörterungstermin.
Nach der weitgehenden verfahrensrechtlichen Gleichstel-
lung der durch staatliche Anerkennung mit Rechtsbehelfs-
befugnis ausgestatteten Vereinigungen mit den Betroffenen
und Übernahme der Regelung in § 73 VwVfG ist die Vor-
schrift entbehrlich und wird aufgehoben.
Zu Nummer 4
Die Vorschrift sieht eine Benachrichtigung nicht ortsansäs-
siger Betroffener nur vor, wenn diese der Behörde bekannt
sind. Um das Verfahren zu beschleunigen, soll die Behörde
nicht verpflichtet sein, Aufenthalt und Person zu ermitteln.
Die Regelung galt ursprünglich beschränkt auf die neuen
Bundesländer und wurde geschaffen, weil die Ermittlung
nicht ortsansässiger Betroffener in der damaligen besonde-
ren Situati

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.108 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/9666, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 103.389–110.497 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.19) +D1D2D3 · Prüfwert 457c598a43c7742f….

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