Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/9391 · S. 7
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundeswahlgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundeswahlgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 9) Zu Buchstabe a Die Vorschrift ergänzt den Bundeswahlausschuss um zwei weitere Mitglieder, die Richter des Bundesverwaltungsge- richts sind. Damit wird sowohl dem Charakter des Bundes- wahlausschusses als Beschwerdeinstanz für den Rechts- behelf des § 28 Absatz 2 BWG als auch der besonderen Tragweite der Entscheidung nach § 18 Absatz 4 BWG Rech- nung getragen. Ebenso wie die übrigen Mitglieder des Bun- deswahlausschusses werden die beiden Richter des Bundes- verwaltungsgerichts vom Bundeswahlleiter berufen. Ent- sprechend der Staatspraxis zu § 3 Absatz 2 BWG erfolgt die Berufung auf Vorschlag des Präsidenten oder der Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichtes. Zu Buchstabe b Die Vorschrift ergänzt die Landeswahlausschüsse um zwei weitere Mitglieder, die Richter des Oberverwaltungsgerichts des Landes sind. Dieses kann auch eine gemeinsame Ein- richtung mehrerer Länder sein (§ 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO). Damit wird dem Charakter des Landeswahlausschusses als Be- schwerdeinstanz für den Rechtsbehelf des § 26 Absatz 2 BWG Rechnung getragen. Ebenso wie die übrigen Mitglie- der der Landeswahlausschüsse werden die beiden Richter vom Landeswahlleiter berufen. Entsprechend der Staatspra- xis zu § 3 Absatz 2 BWG erfolgt die Berufung durch den Landeswahlleiter auf Vorschlag der Gerichtspräsidentin oder des Gerichtspräsidenten. Zu Nummer 2 (§ 18) Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Vereinigungen, die infolge der Feststellung des Bundeswahl- ausschusses keine eigenen Wahlvorschläge einreichen dür- fen, haben zukünftig die Möglichkeit, diese Entscheidung noch vor der Wahl vom Bundesverfassungsgericht überprü- fen zu lassen (vergleiche Änderung in Buchstabe c). Damit die geric
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.662 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/9391, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 22.996–38.658 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.27) +D1D2D3 · Prüfwert 3d641d976cdba1ba….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP