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Artikel 5 · BT-Drs. 17/9369 · S. 57

Zu Artikel 5 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 5 (Inkrafttreten)
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten.
Drucksache 17/9369 – 58 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat den Entwurf
des Gesetzes geprüft.
Das Gesetz hat Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung.
Nach Schätzung des Ressorts sinkt der jährliche Erfüllungs-
aufwand für Bürgerinnen und Bürger im Saldo um 800 Stun-
den und rund 93 Tsd. Euro. Zusätzlich entsteht für Bürgerin-
nen und Bürger eine einmalige Belastung von 6 400 Stun-
den und rund 20 Tsd. Euro. Für die Verwaltung entsteht
im Saldo jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von rund
15,4 Mio. Euro und einmaliger Aufwand in Höhe von rund
5,4 Mio. Euro. Für die Wirtschaft entsteht im Saldo jähr-
licher Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 4,6 Mio. Euro
und einmaliger Aufwand in Höhe von rund 2,4 Mio. Euro.
Der Normenkontrollrat hat hierzu folgende Anmerkungen:
Die Veränderungen des Erfüllungsaufwandes zielen insbe-
sondere darauf ab, Beratung und Transparenz in der Pflege
zu verbessern.
• Durch die Verpflichtung der Pflegekassen und Versiche-
rungsunternehmen in § 7b SGB XI, einen Beratungstermin
anzubieten bzw. einen Beratungsgutschein auszugeben,
entsteht bei Pflegekassen und Versicherungsunterneh-
men Erfüllungsaufwand, den das Ressort abgeschätzt hat.
Das Ressort hat aufgrund der Ressortanhörung in der Be-
gründung dargelegt, dass durch den Entwurf die Gefahr
von Doppelstrukturen nicht begründet wird. Pflegekas-
sen waren auch bisher schon berechtigt, Dritte mit der
Pflegeberatung zu beauftragen. Als Dritte zählen hierbei
nicht die Pflegestützpunkte.
• In § 18 Absatz 3a SGB XI werden die Pflegekassen und
Versicherungsunternehmen verpflicht

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.747 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/9369, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 263.696–279.443 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.26) +D1D2D3 · Prüfwert e4e7ad2e433ea3a0….

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