Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/9341 · S. 69
Zu Artikel 2 (Weitere Änderungen des Arzneimittel-
Zu Artikel 2 (Weitere Änderungen des Arzneimittel- gesetzes) Zur Systematik: Artikel 2 der Richtlinie 2010/84/EU enthält Übergangsbestimmungen, die bis zur entsprechenden Funk- tionsfähigkeit der europäischen Datenbanken gelten. Dem- gegenüber folgt das Änderungsgesetz einer abweichenden Systematik. Artikel 1 enthält die Vorschriften, die nach dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimit- telrechtlicher und anderer Vorschriften gelten. In Artikel 2 werden hingegen die Änderungen vorgenommen, die nach entsprechender Funktionsfähigkeit der europäischen Daten- banken (EudraVigilance und Datenarchiv) in Kraft treten. Zu Nummer 1 Mit der Änderung in § 62 Absatz 3 wird die Vorgabe der Richtlinie 2001/83/EG aus Artikel 107 Absatz 3 be- rücksichtigt, wonach die Zulassungsinhaber Informationen über vermutete Nebenwirkungen elektronisch an die EudraVigilance-Datenbank zu übermitteln haben. Diese Verpflichtung findet nach Ablauf von sechs Monaten An- wendung, nachdem die europäische Datenbank über die be- treffenden Funktionen verfügt und die Europäische Arznei- mittel-Agentur dies bekanntgegeben hat. Zu Nummer 2 Mit der Änderung in § 63c Absatz 2 wird entsprechend der Vorgabe aus Artikel 2 Absatz 4, 5 und 6 der Richtlinie 2010/ 84/EU geregelt, dass Zulassungsinhaber verpflichtet sind auch die nichtschwerwiegenden Nebenwirkungen an die EudraVigilance-Datenbank zu melden. Diese Verpflichtung existiert erst mit Funktionsfähigkeit der Datenbank. Zu Nummer 3 Mit der Änderung wird die Vorgabe aus Artikel 2 Absatz 7 der Richtlinie 2010/84/EU umgesetzt. Erst wenn das Daten- archiv auf europäischer Ebene über die ausreichenden Funktionen verfügt, übermitteln die Inhaber der Zulassung ihre regelmäßig aktualisierten Unbedenklichkeitsberichte an die Europäische Arzneimittel-
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.423 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/9341, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 338.932–341.355 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.36) +D1D2D3 · Prüfwert 5b86e9c46a325f58….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP