Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 9 · BT-Drs. 17/9340 · S. 47
Zu Artikel 9 (Änderung des Soldatengesetzes)
Zu Artikel 9 (Änderung des Soldatengesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Zu Buchstabe a (Angabe zu § 4a) Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zu § 3 des Artikels 3 (Reservistinnen- und Reservistengesetz). Zu den Buchstaben b und c (Angaben zum Dritten Abschnitt sowie zu den §§ 58 und 58a) Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen zu dem durch das Reservistinnen- und Reservistengesetz geschaffe- nen neuen Statusverhältnisses. Zu Nummer 2 (§ 1 Absatz 4 Satz 1) Wer in welchem Umfang Disziplinarbefugnis hat, ist Rege- lungsgegenstand der Wehrdisziplinarordnung. Schon des- halb kann ein Verweis im Soldatengesetz nur deklaratori- schen Charakter haben. Die Streichung trägt der Rechtspre- chung des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung, wonach Soldatinnen und Soldaten trotz fortbestehender disziplinarer Unterstellung in bestimmten Fällen nicht mehr in die Be- fehlsstruktur der Streitkräfte eingebunden sind (BVerwG DokBer B 2007, 312; BVerwGE 132, 110 = ZBR 2009, 199; BVerwG Urteil vom 30. Juni 2011 – 2 A 3.10). Zu Nummer 3 (§ 4a) Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zu § 3 des Artikels 3 (Reservistinnen- und Reservistengesetz). Zu Nummer 4 (§ 11 Absatz 3 – neu) Soldatinnen und Soldaten unterstehen nicht nur dem Befehl militärischer Vorgesetzter, sondern – insbesondere wenn sie außerhalb der Streitkräfte verwendet werden – auch anord- nungsbefugten sonstigen Vorgesetzten. Aus Gründen der Rechtssicherheit werden die Pflicht, dienstliche Anordnun- gen auszuführen, und die Regelung zur Verantwortung an- ordnender Vorgesetzter durch einen Verweis auf die entspre- chenden Bestimmungen des Bundesbeamtengesetzes klar- gestellt. Zu Nummer 5 (§ 46) Die Änderung dient der redaktionellen Bereinigung. Drucksache 17/9340 – 48 – Deutscher Bundestag – 17.
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.917 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/9340, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 230.836–233.753 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.26) +D1D2D3 · Prüfwert dc7230b725234a38….
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