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Artikel 15 · BT-Drs. 17/9340 · S. 53

Zu Artikel 15 (Änderung des Arbeitszeitgesetzes)

Zu Artikel 15 (Änderung des Arbeitszeitgesetzes)
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den Streit-
kräften gilt das Arbeitszeitgesetz, auch wenn diese Beschäf-
tigten auf Seeschiffen der Marine eingesetzt werden. Denn
das Seemannsgesetz mit seinen flexibleren Arbeitszeitrege-
lungen findet nur für Kauffahrteischiffe (Handelsschiffe)
Anwendung. Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes
tragen besonderen Tätigkeiten von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern der Streitkräfte nicht in jedem Fall Rech-
nung. So hat sich gezeigt, dass etwa bei der Teilnahme von
zivilen Beschäftigten der Marine an Mandatseinsätzen oder
diesen vergleichbaren Einsätzen im Ausland oder auf See
die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes aufgrund der Rahmen-
bedingungen dieser Einsätze eine vollumfängliche Erfül-
lung der internationalen und europäischen Bündnisver-
pflichtungen beeinträchtigen können. Damit die Bundesre-
publik Deutschland insbesondere diesen Verpflichtungen
nachkommen kann, ist es zwingend notwendig, von den be-
stehenden arbeitszeitrechtlichen Vorgaben abweichen zu
können. Die Verordnungsermächtigung in § 15 Absatz 3 des
Arbeitszeitgesetzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer bei den Streitkräften ist nicht ausreichend. Sie setzt für
das Überschreiten von Arbeitszeitgrenzen zwingende
Gründe der Verteidigung voraus. Die geschilderten Einsätze
werden von dieser Tatbestandsvoraussetzung nicht erfasst.
Durch die neue Vorschrift wird das Bundesministerium für
Verteidigung ermächtigt, in seinem Geschäftsbereich und
mit Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales eine Rechtsverordnung zu erlassen, die spezifiziert,
bei welchen Tätigkeiten der Streitkräfte und in welchem
Umfang Abweichungen von den Bestimmungen des Ar-
beitszeitgesetzes und den auf seiner Grundlage erlass

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.152 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/9340, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 258.670–261.822 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.26) +D1D2D3 · Prüfwert dc7230b725234a38….

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