Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 15 · BT-Drs. 17/9340 · S. 53
Zu Artikel 15 (Änderung des Arbeitszeitgesetzes)
Zu Artikel 15 (Änderung des Arbeitszeitgesetzes) Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den Streit- kräften gilt das Arbeitszeitgesetz, auch wenn diese Beschäf- tigten auf Seeschiffen der Marine eingesetzt werden. Denn das Seemannsgesetz mit seinen flexibleren Arbeitszeitrege- lungen findet nur für Kauffahrteischiffe (Handelsschiffe) Anwendung. Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes tragen besonderen Tätigkeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Streitkräfte nicht in jedem Fall Rech- nung. So hat sich gezeigt, dass etwa bei der Teilnahme von zivilen Beschäftigten der Marine an Mandatseinsätzen oder diesen vergleichbaren Einsätzen im Ausland oder auf See die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes aufgrund der Rahmen- bedingungen dieser Einsätze eine vollumfängliche Erfül- lung der internationalen und europäischen Bündnisver- pflichtungen beeinträchtigen können. Damit die Bundesre- publik Deutschland insbesondere diesen Verpflichtungen nachkommen kann, ist es zwingend notwendig, von den be- stehenden arbeitszeitrechtlichen Vorgaben abweichen zu können. Die Verordnungsermächtigung in § 15 Absatz 3 des Arbeitszeitgesetzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer bei den Streitkräften ist nicht ausreichend. Sie setzt für das Überschreiten von Arbeitszeitgrenzen zwingende Gründe der Verteidigung voraus. Die geschilderten Einsätze werden von dieser Tatbestandsvoraussetzung nicht erfasst. Durch die neue Vorschrift wird das Bundesministerium für Verteidigung ermächtigt, in seinem Geschäftsbereich und mit Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine Rechtsverordnung zu erlassen, die spezifiziert, bei welchen Tätigkeiten der Streitkräfte und in welchem Umfang Abweichungen von den Bestimmungen des Ar- beitszeitgesetzes und den auf seiner Grundlage erlass
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.152 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/9340, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 258.670–261.822 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.26) +D1D2D3 · Prüfwert dc7230b725234a38….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP