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Artikel 1 · BT-Drs. 17/9145 · S. 4

Zu Artikel 1 (Änderung des Stabilisierungsmecha-

Zu Artikel 1 (Änderung des Stabilisierungsmecha-
nismusgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 3 StabMechG)
Darlehen, Ankäufe am Primärmarkt sowie vorsorgliche
Maßnahmen und Kredite zur Rekapitalisierung von Finanz-
instituten fallen unter § 3 Absatz 2. Auch Änderungen einer
Notmaßnahme hinsichtlich der eingesetzten Instrumente
können die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des
Deutschen Bundestages betreffen, weshalb diese nunmehr
nach Absatz 2 Nummer 2 auch vom Plenum insgesamt zu
behandeln sind. Dies trifft auch für Änderungen an den
Leitlinien der EFSF, insbesondere im Hinblick auf eine Er-
höhung des Ausfallrisikos von Gewährleistungen durch den
Einsatz finanztechnischer Hebel, sowie für weitere Instru-
mente auf der Grundlage einer bestehenden Vereinbarung
über eine Notmaßnahme (z. B. Hebel) zu, weshalb eine Zu-
weisung an das Plenum über eine neu eingefügte Nummer 5
in Absatz 2 erfolgt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9145
Zuständigkeit und Zusammensetzung des Gremiums nach
§ 3 Absatz 3 werden entsprechend den Vorgaben des Bun-
desverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom 28. Februar
2012 angepasst und eine neue Regelung ausschließlich für
Fälle besonderer Vertraulichkeit geschaffen, die bei Inter-
ventionen der EFSF auf dem Sekundärmarkt auftreten kön-
nen.
Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass Belange
der Funktionsfähigkeit, insbesondere solche der Wahrung
der Vertraulichkeit, ausnahmsweise rechtfertigen können,
Entscheidungsbefugnisse des Deutschen Bundestags im
Rahmen der parlamentarischen Beteiligungsrechte bei der
laufenden Tätigkeit der EFSF auf den Haushaltsausschuss
oder ein kleineres Gremium zu übertragen und so dem
Haushaltsausschuss bzw. dem Gremium nicht angehörende
Abgeordnete von ihren Rechten auszuschließen.
Grundsätzlic

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.466 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/9145, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 10.558–16.024 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert b816d2655b7915d1….

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