Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/9145 · S. 4
Zu Artikel 1 (Änderung des Stabilisierungsmecha-
Zu Artikel 1 (Änderung des Stabilisierungsmecha- nismusgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 3 StabMechG) Darlehen, Ankäufe am Primärmarkt sowie vorsorgliche Maßnahmen und Kredite zur Rekapitalisierung von Finanz- instituten fallen unter § 3 Absatz 2. Auch Änderungen einer Notmaßnahme hinsichtlich der eingesetzten Instrumente können die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages betreffen, weshalb diese nunmehr nach Absatz 2 Nummer 2 auch vom Plenum insgesamt zu behandeln sind. Dies trifft auch für Änderungen an den Leitlinien der EFSF, insbesondere im Hinblick auf eine Er- höhung des Ausfallrisikos von Gewährleistungen durch den Einsatz finanztechnischer Hebel, sowie für weitere Instru- mente auf der Grundlage einer bestehenden Vereinbarung über eine Notmaßnahme (z. B. Hebel) zu, weshalb eine Zu- weisung an das Plenum über eine neu eingefügte Nummer 5 in Absatz 2 erfolgt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9145 Zuständigkeit und Zusammensetzung des Gremiums nach § 3 Absatz 3 werden entsprechend den Vorgaben des Bun- desverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom 28. Februar 2012 angepasst und eine neue Regelung ausschließlich für Fälle besonderer Vertraulichkeit geschaffen, die bei Inter- ventionen der EFSF auf dem Sekundärmarkt auftreten kön- nen. Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass Belange der Funktionsfähigkeit, insbesondere solche der Wahrung der Vertraulichkeit, ausnahmsweise rechtfertigen können, Entscheidungsbefugnisse des Deutschen Bundestags im Rahmen der parlamentarischen Beteiligungsrechte bei der laufenden Tätigkeit der EFSF auf den Haushaltsausschuss oder ein kleineres Gremium zu übertragen und so dem Haushaltsausschuss bzw. dem Gremium nicht angehörende Abgeordnete von ihren Rechten auszuschließen. Grundsätzlic
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.466 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/9145, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 10.558–16.024 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert b816d2655b7915d1….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP